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Flaggen Quelle: www.flags.de

Für meinen besten Enkel der Welt-Alles Gute zum Geburtstag-Ich hab dich Lieb


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Beitrag zu meiner Vorrednerin “Manuela Kaschull”

Moin…Moin….das ist richtig>>
ich wohne leider wieder in Sachsen Anhalt und hier wird nur gemeckert und Beleidigt….zum Beispiel wird gemeckert über den 1,00 € Job “wer geht für 1,00 € arbeiten…LIEBE LEUTE: “Es ist nicht nur ein Euro…denkt an euer Essen-Miete-Nebenkosten-Krankenversicherung-u.s.w….oder man meckert auf die Fr.Merkel…”Warum sie den Tod eines der größten Terorristen öffentlich befürwortet”…Unsere Fr. Merkel hat doch auch eine eigene Meinung und das Recht dieses zu sagen….Und ehrlich mal! denken das nicht alle oder habe sich das nicht die meisten Menschen schon viel eher gewünscht??..
Liebe Ossi`s und auch Wessi`s>>>hört auf auf andere und alles zu beschimpfen…schaut euch an!
Meine Oma Sagte immer
>>>Jeder ist seines Glücks der eigene Schmied>>>

Viele Grüsse aus dem Besten Sozialstaat


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Leben in Deutschland

Viele zieht es ins Ausland und wissen eigentlich gar nicht wie gut sie es hier haben. Sind wir doch mal ehrlich. Die Grundversorgung in Deutschland wird vom Staat übernommen und die Krankenversorgung ist auch top. Ich möchte nur mal darauf hinweisen das zum Beispiel in Amerika du für deine Krankenversicherung selber aufkommen nusst und hast du kein Geld kannst du an einer simplen Erkältung sterben nur weil du dir die Medikamente nicht leisten kannst. Viele meckern über zuzahlungen und die Praxisgebühr.Dabei wissen sie gar nicht wieviel eine Behandlung kostet die von der Krankenkasse übernommen wird.Natürlich gibt es auch Ausnahmen aber das ist selten. Ich bleibe Deutschland treu und werde auch weiterhin die Vorzüge geniesen und  schaue mit traurigkeit auf die vielen Familien die es ins Ausland zieht um dort zu scheitern. Natürlich kann man das tun aber nicht mit Kindern und nicht ohne Sicherheiten. Soweit mein Komentar dazu.

Liebe Grüße aus dem schönen Deutschland.

Manuela Kaschull


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Nationalhymne

Das Lied der Deutschen

Deutschland, Deutschland über alles,
Über alles in der Welt,
Wenn es stets zu Schutz und Trutze
Brüderlich zusammenhält,
Von der Maas bis an die Memel,
Von der Etsch bis an den Belt –
Deutschland, Deutschland über alles,
Über alles in der Welt!

Deutsche Frauen, deutsche Treue,
Deutscher Wein und deutscher Sang
Sollen in der Welt behalten
Ihren alten schönen Klang,
Uns zu edler Tat begeistern
Unser ganzes Leben lang –
Deutsche Frauen, deutsche Treue,
Deutscher Wein und deutscher Sang!

Einigkeit und Recht und Freiheit
Für das deutsche Vaterland!
Danach laßt uns alle streben
Brüderlich mit Herz und Hand!
Einigkeit und Recht und Freiheit
Sind des Glückes Unterpfand –
Blüh im Glanze dieses Glückes,
Blühe, deutsches Vaterland!

+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

Das Deutschlandlied, eigentlich das Lied der Deutschen, wurde von August Heinrich Hoffmann von Fallersleben am 26. August 1841 auf der – seinerzeit britischen – Insel Helgoland gedichtet.

Das Lied wurde am 5. Oktober 1841 auf dem Jungfernstieg in Hamburg erstmals öffentlich gesungen. Die Melodie stammt aus dem 1797 entstandenen Kaiserlied von Joseph Haydn, der Kaiserhymne „Gott erhalte Franz, den Kaiser“ für den letzten römisch-deutschen Kaiser Franz II. Später verwendete Haydn diese Melodie im zweiten Satz des Kaiserquartetts. Hoffmann von Fallersleben stellte durch die Verwendung der bekannten Melodie für den Kaiser eine Verbindung zum Alten Reich her. Im Mittelpunkt seines Liedes stand jedoch nicht mehr ein Monarch, sondern die Nation selbst.

Das Lied wurde 1922 vom ersten Reichspräsidenten Friedrich Ebert (SPD) zur Nationalhymne erklärt. Zur Zeit des Nationalsozialismus (1933–1945) wurde nur noch die erste Strophe gesungen, auf die das nationalsozialistische Horst-Wessel-Lied folgte. Nach 1945 kam es zu Diskussionen über die weitere Verwendung des Liedes, bis 1952 ein offizieller Briefwechsel zwischen Bundespräsident und Bundeskanzler dahingehend entschied, dass das Deutschlandlied Nationalhymne blieb, zu offiziellen Anlässen jedoch nur die dritte Strophe gesungen werden sollte. Nach der Wiedervereinigung wurde im Jahr 1991 in einem weiteren Briefwechsel die dritte Strophe zur Nationalhymne Deutschlands erklärt.

Hintergrund zu einzelnen Passagen

Das alte Heilige Römische Reich deutscher Nation ging in den Napoleonischen Kriegen unter, nicht zuletzt aufgrund interner Streitigkeiten. Hatte man sich am Anfang sowohl von der Französischen Revolution als auch von den Reformen Napoleons viel versprochen, so wich dies bald Ernüchterung und Ablehnung angesichts der als Erniedrigung empfundenen Herrschaft des Franzosen und seiner Günstlinge. Die Untertanen in Preußen, Sachsen, Bayern usw. suchten nach deutschen Gemeinsamkeiten, schon vor den Befreiungskriegen wurde die Walhalla konzipiert, Die Hermannsschlacht geschrieben und die Frage Was ist des Deutschen Vaterland? gestellt. Das Metternichsche System verhinderte jedoch jahrzehntelang innenpolitische Reformen und nationale Einheit.

Deutscher Bund und Zollverein

Die Mitgliedstaaten des 1815 gegründeten Deutschen Bundes behielten zwar ihre Souveränität, doch schlossen sich die meisten nach und nach dem Deutschen Zollverein an. Politisch blieb die Deutsche Frage jedoch unbeantwortet. Im Februar 1840 dichtete August Heinrich Hoffmann, der sich nach seinem Geburtsort von Fallersleben nannte, sein „unpolitisches Lied“ Der Deutsche Zollverein, das ebenfalls zur Haydn-Melodie gesungen wird. Beginnend mit „Schwefelhölzer, Fenchel, Bricken“ stellt er darin fest, dass der freie Warenaustausch von „deutschen Sachen“ (er zählt hier 33 Waren auf) mehr zu einem Bewusstsein deutscher Einheit beigetragen habe, als der Deutsche Bund dies getan hätte.

Rheinkrise und Rheinlieder

Im Sommer des Jahres 1840 erlitt Frankreich eine außenpolitische Niederlage in der Orientkrise gegen eine Koalition aus Großbritannien, Russland, Österreich und Preußen. Die französische Öffentlichkeit fühlte sich gedemütigt; es war von einem „diplomatischen Waterloo“ die Rede. Das Kabinett von Adolphe Thiers lenkte die wachsende nationale Empörung gegen die Verträge des Wiener Kongresses von 1815 und gegen die benachbarten, zersplitterten deutschen Staaten: Anstelle von Eroberungen im Orient war das neue Ziel das komplette deutsche Westufer des Rheins stromabwärts von Elsass-Lothringen, das 150 Jahre zuvor zu Beginn der deutsch-französischen Erbfeindschaft von Ludwig XIV. erobert worden war. Der Wiener Kongress hatte Elsass-Lothringen der wieder hergestellten französischen Monarchie belassen, um diese nicht zu schwächen.

Nun forderte Thiers die gesamten linksrheinischen deutschen Gebiete, in denen die Franzosen schon früher vier Départements errichtet hatten (Linkes Rheinufer). Man drohte dem Deutschen Bund offiziell und in der Presse monatelang mit Krieg und rüstete militärisch und moralisch auf. Französische Geistesgrößen wie etwa Edgar Quinet und Victor Hugo schlossen sich der Forderung nach der Rheingrenze an. Diese Rheinkrise sorgte für ein Aufleben der deutschen nationalen Bewegung, die zur Verteidigung beider Rheinufer aufrief. In Anlehnung an das Rheinlied von Nikolaus Becker entstanden weitere sogenannte Rheinlieder, wie Die Wacht am Rhein von Max Schneckenburger oder Ernst Moritz Arndts Kriegslied gegen die Wälschen.

In diesem Zusammenhang entstand auch das Deutschlandlied, dessen Liedtext Hoffmann von Fallersleben 1841 verfasste. Seine ersten Zeilen „Deutschland, Deutschland über alles, über alles in der Welt, wenn es stets zu Schutz und Trutze brüderlich zusammenhält“ drücken die Sehnsucht der Zeit nach einem geeinten Deutschland aus, das sich im Gegensatz zum Heiligen Römischen Reich gegen Frankreich zur Wehr setzen könne. Anders als in den Rheinliedern wird im Lied der Deutschen jedoch weder Frankreich noch der Rhein genannt; Hoffmann zählt aber vier andere Gewässer auf, die den damaligen deutschen Sprachraum umreißen.

Zu Schutz und Trutze

Der französische Philosoph Alfred Fouillée übersetzte die dritte Zeile der ersten Strophe mit pour se défendre et attaquer („um sich zu verteidigen und anzugreifen“), während Hoffmann von Fallersleben einen Pleonasmus für „sich verteidigen“ verwendet hatte. Die Fehlübersetzung ändert den Charakter der Strophe; der defensiven Absicht („zu Schutz und Trutze“) wird eine aggressive („attaquer“) hinzugefügt.

Einigkeit

Schon im Juni 1841 nahm Hoffmann von Fallersleben in seinem in den Unpolitischen Liedern veröffentlichten Gedicht Eins und Alles Bezug auf den Gedanken eines geeinten Deutschland jenseits fürstlicher Einzelinteressen:

Deutschland erst in sich vereint!
Auf! wir wollen uns verbinden,
Und wir können jeden Feind
Treuverbunden überwinden.

Die „Einigkeit“ in der dritten Strophe ist vermutlich von den Worten des sterbenden Attinghausen in Schillers Wilhelm Tell („Seid einig − einig − einig“) und von Seumes Gedicht An das deutsche Volk beeinflusst („[…] Hass und Spaltung herrscht in unsern Stämmen, Einheit nur kann das Verderben hemmen […]“). Die Dreizahl der Ziele lehnt sich an den Wahlspruch „Liberté, Egalité, Fraternité“ an und beschreibt die Forderung nach einem freiheitlichen Rechtsstaat.

Rechtsstaatlichkeit

In der Zeit des Vormärz (ca. 1830 bis zur Märzrevolution 1848) waren die nationale Einigung und der Wunsch nach Überwindung der Fürstenherrschaft, nach Volkssouveränität, politischer Freiheit und Selbstbestimmung Ziele der liberalen Opposition. Daher werden in der dritten Strophe die Freiheit und Brüderlichkeit der Deutschen und das Recht im Sinne der Rechtsstaatlichkeit beschworen.

Grenzen

Das besungene „Deutschland“ wird durch den Vers „Von der Maas bis an die Memel, von der Etsch bis an den Belt“ geographisch umgrenzt. Von den genannten vier Gewässern (drei Flüsse und eine Meerenge) markierten zwei auch die damaligen Grenzen des Deutschen Bundes:

  • die Maas durchfloss das Herzogtum Limburg, das seit 1839 (mit Ausnahme von Maastricht und Venlo) zum Deutschen Bund gehörte.
  • die Etsch fließt durch Südtirol Richtung Adria, auf kompletter Länge im damaligen Kaisertum Österreich.

Die beiden anderen Gewässer begrenzten Territorien, die damals (noch) nicht zum Deutschen Bund gehörten, aber von der deutschen Nationalbewegung aufgrund der dortigen deutschsprachigen Bevölkerung als Teil des zu schaffenden Deutschlands betrachtet wurden:

  • der (Kleine) Belt, eine Meeresenge, liegt auf Höhe der damaligen, seit dem Vertrag von Ripen 1460 bestehenden Nordgrenze des Herzogtums Schleswig.
  • die Memel bildete den überwiegenden Teil der Nordgrenze von Ostpreußen. Die drei östlichen preußischen Provinzen (Ost- und Westpreußen sowie Posen) gehörten die meiste Zeit nicht zum Deutschen Bund, aber wie ganz Preußen zum Deutschen Zollverein.

Die deutsche Sprachgrenze war nicht deutlich umrissen, am schärfsten noch in Südtirol aufgrund der klaren Ränder der Gebirgstäler sowie der Salurner Klause. Zum Niederländischen bestanden damals an der Maas (wie überall) nur fließende Übergänge. Im Norden war das Dänische weiter verbreitet als heute, am Ufer des Belt war aber durchaus auch Deutsch üblich. Nördlich der Memel wurde in einigen ländlichen Gebieten auch mehrheitlich Litauisch gesprochen.

Der Dichter vermied es, an zwei wunde Punkte zu rühren, die damals kontrovers diskutiert wurden, nämlich an die Abgrenzung gegenüber Frankreich (Elsaß-Lothringen) im Südwesten, und im Südosten an die Trennungslinie zwischen den deutschsprachigen Gebieten Österreichs und den slawischen, ungarischen und rumänischen Landesteilen der Habsburgermonarchie, zu der auch deutsche Siedelungsinseln wie Siebenbürgen oder das Banat gehörten. Die Etsch als „Südgrenze“ steht, obwohl in die Adria mündend, nur für Südtirol, während das österreichische Kaiserreich damals weiter nach Süden reichte.

Heute befindet sich die Sprachgrenze insbesondere im Osten weit von der Memel entfernt. Die Staatsgrenzen der Bundesrepublik stimmen seit den Vereinbarungen im 1990 geschlossenen Deutsch-polnischen Grenzvertrag mit Wirkung zum 16. Januar 1992 auch völkerrechtlich und endgültig an keiner Stelle mit den geographischen Angaben des Liedes überein; die Maas fließt aber streckenweise nur wenige Kilometer westlich der deutsch-niederländischen Grenze. Nordschleswig musste 1920 abgetreten werden, die deutsche Minderheit macht dort heute noch etwa 6 % der Bevölkerung aus. Südtirol wurde italienisch besetzt und zu „Alto Adige“ („Hoch-Etsch“), Deutsch ist aber inzwischen wieder Amtssprache. Die größte Verschiebung der deutschen Sprachraumgrenzen erfolgte im Osten durch die Vertreibungen nach dem Zweiten Weltkrieg, in deren Folge die Oder-Neiße-Grenze geschaffen wurde. Die Memel ist Grenze zwischen dem russischen Kaliningrader Gebiet sowie Litauen.

Mit dem Einfall, die Grenzen Deutschlands im Lied durch den Verlauf von Flüssen zu paraphrasieren, griff Hoffmann von Fallersleben auf eine Idee Walthers von der Vogelweide zurück, der – wahrscheinlich im Jahr 1198 oder kurz danach – in seinem Ir sult sprechen willekomen formuliert hatte:

Ich hân lande vil gesehen
unde nam der besten gerne war. […]
tiuschiu zuht gât vor in allen.
Von der Elbe unz an den Rîn
und her wider unz an Ungerlant
mugen wol die besten sîn,
die ich in der werlte hân erkant.

„Ich habe viele Länder gesehen
und wollte immer die Besten kennenlernen. […]
Deutsche Art und Bildung übertrifft alle anderen.
Von der Elbe bis an den Rhein
und dann wieder bis an die Grenze zu Ungarn
da leben gewiss die Besten,
die ich in der ganzen Welt gefunden habe.“

Zweite Strophe

Auch für die zweite Strophe ließ sich Hoffmann von Fallersleben vom Preislied des Walther von der Vogelweide inspirieren. In einem Brief vom 27. August 1841 schrieb Hoffmann an seine unerfüllte Jugendliebe Henriette von Schwachenberg aus Westfalen:

„Ich habe als ich ‚Deutsche Frauen‘ schrieb, in erster Linie ihrer gedacht…“

Textvariante in der dritten Strophe

Das Deutschlandlied ist unter anderem von seinem Autor auch als Trinklied verstanden worden, was den Lobgesang auf deutschen Wein, deutsche Frauen und deutschen Sang in der zweiten Strophe erklärt. Er hat in seiner eigenen Niederschrift als Alternative

Blüh im Glanze dieses Glückes, blühe, deutsches Vaterland!

auch den Trinkspruch

Stoßet an und ruft einstimmig: Hoch das deutsche Vaterland!

vorgesehen.

Melodie

Das Deutschlandlied wurde seit seiner Entstehung meist nach der von Joseph Haydn zu Worten von Lorenz Leopold Haschka für Kaiser Franz II./I. komponierten Hymne Gott erhalte Franz, den Kaiser gesungen. In den ersten Jahrzehnten nach 1841 entstanden allerdings noch 58 weitere Vertonungen des Textes. Haydn ließ sich bei seiner Komposition möglicherweise von dem kroatischen Volkslied Vjutro rano se ja stanem inspirieren, mit dessen ersten drei Takten die Hymne beginnt. Erstmals aufgeführt wurde sie am 12. Februar 1797 im Wiener Burgtheater anlässlich des 29. Geburtstags Franz’ II. (des späteren Doppelkaisers Franz I.). Nachdem dieser als Kaiser von Österreich 1804 das Kaisertum Österreich gegründet hatte, war sie bis 1918 die Melodie der österreichischen Kaiserhymne, wobei der Text der Hymne jeweils an den herrschenden Kaiser angepasst wurde.

Teile der Melodie hatte Haydn bereits 1766 im Benedictus der Missa cellensis (Hob. XXII:5) sowie 1796 im langsamen Satz des Trompetenkonzertes (Hob. VIIe:1) verwendet. Von der endgültigen Melodie war er selbst so begeistert, dass er sie noch im selben Jahr im zweiten Satz des so genannten Kaiserquartetts (Streichquartett in C-Dur Op. 76, Nr. 3; Hob. III:77) wieder verwendete und variierte, welches – ein halbes Jahr nach der Kaiserhymne – am 28. September 1797 in Eisenstadt uraufgeführt wurde.

Geschichte

Bericht Hoffmanns zur Entstehung

Hoffmann von Fallersleben wurde auf Helgoland von seinem Hamburger Verleger Julius Campe besucht, der ihm das Lied abkaufte. Er berichtet darüber:

Am 28. August kommt Campe mit dem Stuttgarter Buchhändler Paul Neff. Er bringt mir das erste fertige Exemplar des zweiten Teils der »Unpolitischen Lieder« […]

Am 29. August spaziere ich mit Campe am Strande. ‚Ich habe ein Lied gemacht, das kostet aber 4 Louisdor.‘ Wir gehen in das Erholungszimmer. Ich lese ihm: ‚Deutschland, Deutschland über alles‘, und noch ehe ich damit zu Ende bin, legt er mir 4 Louisdor auf meine Brieftasche. Neff steht dabei, verwundert über seinen großen Kollegen. Wir beratschlagen, in welcher Art das Lied am besten zu veröffentlichen ist. Campe schmunzelt: ‚Wenn es einschlägt, so kann es ein Rheinlied werden. Erhalten Sie drei Becher, muss mir einer zukommen.‘ Ich schreibe es unter dem Lärm der jämmerlichsten Tanzmusik ab, Campe steckt es ein, und wir scheiden.

Am 4. September bringt mir Campe das Lied der Deutschen mit der Haydn’schen Melodie in Noten, zugleich mein Bildnis, gezeichnet von C. A. Lill.

Uraufführung und Verwendung 1871–1945

Am 5. Oktober 1841 hielt sich der liberale badische Politiker Carl Theodor Welcker in Streit’s Hotel am Jungfernstieg in Hamburg auf. Ihm zu Ehren sangen Mitglieder der Hamburger Liedertafel und der Hamburger Turnerschaft von 1816 im Beisein Hoffmanns erstmals öffentlich das Deutschlandlied. Das Ständchen wurde vor dem Hotel, unter Begleitung einer Kapelle des Hamburger Bürgermilitärs, dargebracht. (Am heutigen Streits-Haus erinnert eine Gedenktafel daran.)

Im folgenden Jahr nahm Hoffmann den Text in seinen Band Deutsche Lieder aus der Schweiz auf. Obwohl Campe im Erstdruck den Hinweis „Text Eigentum des Verlegers“ angebracht hatte, wurde das Lied mangels damaliger Rechtsverbindlichkeit bald nachgedruckt und fand seinen Weg in zahlreiche Kommers- und andere Liederbücher.

In der Gründerzeit war das Lied, eventuell aufgrund einer für damalige Ansprüche zu geringen Monumentalität, nicht besonders populär. Als 1871 das Deutsche Kaiserreich entstand, wurde weiterhin das in Preußen übliche Lied Heil dir im Siegerkranz im Sinne einer Nationalhymne verwendet. Beim Volk war zu dieser Zeit – neben dem Lied Hoffmanns – auch das Lied Die Wacht am Rhein als Hymne beliebt. Eine offizielle Hymne gab es nicht. Das Deutschlandlied war damals ein beliebtes patriotisches Lied unter mehreren. Bei einer offiziellen Gelegenheit wurde es erstmals 1890, bei der Feier anlässlich der Übernahme von Helgoland (infolge des Helgoland-Sansibar-Vertrags), aufgeführt.

Erst in der Weimarer Republik, am 11. August 1922, wurde das Lied der Deutschen mit allen drei Strophen vom sozialdemokratischen Reichspräsidenten Friedrich Ebert zur Nationalhymne erklärt.

Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten 1933 wurden die zweite und die dritte Strophe des Deutschlandliedes nicht mehr bei öffentlichen Anlässen gesungen. Wenn die Nationalhymne gespielt und gesungen wurde, folgte in der Regel das Horst-Wessel-Lied, die Parteihymne der Nationalsozialisten; 1940 wurde dies Vorschrift. Das Ziel war die Symbolisierung der Einheit zwischen NSDAP und Staat. Mit dem Beibehalten wenigstens eines Teiles des Deutschlandliedes knüpften die Nationalsozialisten aber nicht etwa an die Tradition der Weimarer Republik an: Vielmehr ging ihre Begeisterung für das Lied auf den Mythos von Langemarck zurück, nach dem deutsche Soldaten im Ersten Weltkrieg Deutschland, Deutschland über alles singend in die Schlacht gezogen sind. Die von den Nationalsozialisten verwendeten Symbole versuchten häufig, eine Kontinuität mit der Zeit vor der Weimarer Republik herzustellen. Dies gilt nicht nur für die Hymne, sondern bereits für den Begriff „Drittes Reich“. Die Hakenkreuzflagge der Nationalsozialisten griff die Farben Schwarz-Weiß-Rot auf, die Farben des Deutschen Reiches von 1871.

Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs verboten die Militärregierungen vorübergehend das Deutschlandlied mit allen drei Strophen.

Die „Vierte Strophe“ oder „Trotzstrophe“

1921 schrieb Albert Matthai als Reaktion auf den verlorenen Ersten Weltkrieg und den Versailler Vertrag eine Ergänzung, die Aufnahme in das „Liederbuch der Deutschen Kriegsmarine“ von 1927 fand und bis in die 1930er Jahre vor allem in Frontkämpferverbänden wie dem „Stahlhelm“ und unter Deutschnationalen gesungen und von ihnen als „Vierte Strophe“ bezeichnet wurde. Sie war jedoch nie Bestandteil der Nationalhymne.

Deutschland, Deutschland über alles
Und im Unglück nun erst recht.
Nur im Unglück kann die Liebe
Zeigen ob sie stark und echt.
Und so soll es weiterklingen
Von Geschlechte zu Geschlecht:
|: Deutschland, Deutschland über alles
Und im Unglück nun erst recht. :|

Bundesrepublik Deutschland

Das Lied der Deutschen wurde 1952 durch einen Briefwechsel zwischen Bundeskanzler Konrad Adenauer und Bundespräsident Theodor Heuss erneut zur Nationalhymne erklärt. Darin richtete Adenauer an Heuss „die erneute Bitte der Bundesregierung, das Hoffmann-Haydn’sche Lied als Nationalhymne anzuerkennen“ mit der Maßgabe, dass „bei staatlichen Veranstaltungen […] die dritte Strophe gesungen werden [soll].“

Der Literaturwissenschaftler Jost Hermand betonte 1979 die Unmöglichkeit der Trennung des Liedes an sich von seiner historischen Rezeption. Es genüge nicht, das Lied der Deutschen einfach durch einen Hinweis auf seine demokratische Vergangenheit zu rechtfertigen.

„Dieses Gedicht hat nun einmal nicht nur eine Intention, sondern auch eine Rezeption. Und die ist eindeutig negativ. Schließlich hat man es seit 1914 so stark mit falschen Gehalten aufgeladen und angeheizt, daß seine Herkunft allmählich immer unwichtiger wurde.“

Nach dem Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik 1990 wurde im Jahr 1991 allein die dritte Strophe des Deutschlandliedes in einem Briefwechsel zwischen Bundespräsident Richard von Weizsäcker und Bundeskanzler Helmut Kohl zur Nationalhymne Deutschlands erklärt.

Als staatliches Symbol und Verfassungswert ist die dritte Strophe des Deutschlandliedes als Nationalhymne gemäß § 90a StGB gegen Verunglimpfung geschützt. Der strafrechtliche Schutz ist aber dadurch eingeschränkt, dass Autoren von Nachdichtungen sowie Parodien der Nationalhymne sich ihrerseits auf die Kunstfreiheit des Art. 5 Abs. 3 Grundgesetz berufen können. Das Singen des Deutschlandlieds wurde nach dem Zweiten Weltkrieg zwar von den Alliierten kurzzeitig verboten, doch das Abspielen oder Singen der ersten und zweiten Strophe stellt keine strafbare oder verbotene Handlung dar; allerdings spielt beziehungsweise singt man dann auch nicht die deutsche Nationalhymne.

Manuskript

Der Nachlass des Dichters und Philologen Hoffmann von Fallersleben gelangte 1903 durch dessen Sohn in die Königliche Bibliothek, die heutige Staatsbibliothek zu Berlin. Ein Teil dieses Nachlasses wurde im Zweiten Weltkrieg zum Schutz vor Kriegszerstörung in das schlesische Kloster Grüssau ausgelagert und gelangte nach Ende des Krieges, als das Gebiet östlich von Oder und Lausitzer Neiße unter polnische Verwaltung kam, in polnischen Besitz. Dieser Teilnachlass befindet sich heute in der Biblioteka Jagiellonska in Krakau und gehört dort zu den Berliner Beständen, den sogenannten Berlinka. In dem kleineren Teil des Nachlasses, der weiterhin in der Handschriftenabteilung der Staatsbibliothek zu Berlin aufbewahrt wird, befindet sich eine eigenhändige Handschrift des Deutschlandliedes mit der Signatur „Nachl. Hoffmann v. Fallersleben 70“.

Ob diese Handschrift, die das eigenhändige Datum 26. August 1841 trägt, die Originalhandschrift (die Urschrift) des Deutschlandliedes ist, lässt sich nicht feststellen. Eine weitere eigenhändige Handschrift des Deutschlandliedes mit der gleichen Datierung findet sich in der Stadt- und Landesbibliothek Dortmund.

Literatur

  • Hans Jürgen Hansen: Heil Dir im Siegerkranz – Die Hymnen der Deutschen. Gerhard-Stalling-Verlag, Oldenburg und Hamburg 1978, ISBN 3-797-91950-6.
  • Gerhard Müller: Lieder der Deutschen. Brechts „Kinderhymne“ als Gegenentwurf zum „Deutschlandlied“ und zur „Becher-Hymne“. In: Dreigroschenheft, Augsburg, Heft 1/2010 (Typoskript des Autors (leicht erweitert)).
  • Roland Schlink: Hoffmann von Fallerslebens vaterländische und gesellschaftskritische Lyrik, Stuttgart 1981, ISBN 3-880-99097-2, insb. S. 45–69.
  • Jürgen Zeichner: Einigkeit und Recht und Freiheit – Zur Rezeptionsgeschichte von Text und Melodie des Deutschlandlieds von 1933 bis heute. PapyRossa, Köln 2008, ISBN 978-3-89438-399-2

Dieser Artikel basiert auf dem Artikel “Deutschlandlied
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Freistaat Thüringen

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Freistaat Thüringen

Geographie

Im Norden wird Sachsen-Anhalt von Flachland geprägt. In der dünn besiedelten Altmark befinden sich alte Hansestädte wie Salzwedel, Gardelegen, Stendal und Tangermünde, aber auch noch südlich davon, zum Beispiel Halle (Saale). Den Übergang von der Altmark zur Region Elbe-Börde-Heide mit der fruchtbaren, waldarmen Magdeburger Börde bilden die Colbitz-Letzlinger Heide und der Drömling. In der Magdeburger Börde liegen die Städte Haldensleben, Oschersleben (Bode), Wanzleben, Schönebeck (Elbe), Aschersleben sowie Magdeburg, von dem die Region ihren Namen ableitet.

Im Südwesten liegt der Harz mit dem grenzübergreifenden Nationalpark Harz, dem Harzvorland und dem Mansfelder Land sowie unter anderen den Städten Halberstadt, Quedlinburg, Wernigerode, Thale und Eisleben.

An der Grenze zu Sachsen befindet sich der Ballungsraum Halle (Saale)/Merseburg/Bitterfeld-Wolfen (auch „Chemiedreieck“ genannt), der bis ins sächsische Leipzig reicht. Halle (Saale) ist die größte Stadt in Sachsen-Anhalt. In der Vergangenheit war hier die Chemieindustrie mit ihrem wirtschaftlichen Schwerpunkt in Leuna ansässig.

An der Saale und der Unstrut im Süden des Landes, wo sich das Weinanbaugebiet Saale-Unstrut-Region befindet, liegen Zeitz, Naumburg (Saale), Weißenfels und Freyburg (Unstrut). Schließlich gehört zu Sachsen-Anhalt noch die im Osten gelegene Region Anhalt-Wittenberg mit der drittgrößten Stadt des Landes Dessau-Roßlau, die aus der alten anhaltischen Residenzstadt Dessau hervorgegangen ist, der Lutherstadt Wittenberg und einem Teil des Flämings.

 

 

Mittelgebirge und Berge

Das größte Mittelgebirge Sachsen-Anhalts ist der Harz, in dem auch die höchste Erhebung von Sachsen-Anhalt und ganz Norddeutschlands liegt. Dies ist mit 1.141,1 m ü. NN der Brocken.

 

 

Gewässer

Flüsse

Die nachfolgenden Flüsse und/oder Ströme durchfließen Sachsen-Anhalt ganz oder nur teilweise. Bekannte Fließgewässer (mit jeweiliger Gesamtlänge) sind:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Land Schleswig-Holstein

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Land Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein (dänisch: Slesvig-Holsten, friesisch: Slaswik-Holstiinj, niederdeutsch: Sleswig-Holsteen) ist das nördlichste Land der Bundesrepublik Deutschland und wird als das Land zwischen den Meeren – Nordsee und Ostsee – bezeichnet. Die Landeshauptstadt ist Kiel seit Gründung des Landes am 23. August 1946. Nach dem Saarland ist Schleswig-Holstein das zweitkleinste Flächenland. Es grenzt im Norden mit der Bundesgrenze an die dänische Region Syddanmark, im Süden an die Länder Hamburg und Niedersachsen sowie im Südosten an Mecklenburg-Vorpommer

 

Geografie

Geografisch stellt Schleswig-Holstein den südlichen Abschluss der Halbinsel Jütland und den nördlichen Teil der Norddeutschen Tiefebene dar. Es ist eingeschlossen zwischen der Nordsee im Westen, der Ostsee und Mecklenburg-Vorpommern im Osten, Hamburg und Niedersachsen im Süden und Dänemark im Norden. Die Küstenlinie des Landes hat einen Anteil von 3,2 % an der gesamten europäischen Küstenlinie. Im Städtchen Nortorf befindet sich der geografische Mittelpunkt.

Historisch besteht Schleswig-Holstein aus den Herzogtümern Schleswig und Holstein, der Hansestadt Lübeck und dem ehemaligen Herzogtum Lauenburg; die Grenze zwischen den Landesteilen Schleswig und Holstein wird durch die Flüsse Eider und Levensau (knapp nördlich von Kiel) markiert, sie bildete bis 1806 bzw. 1864 (deutsch-dänischer Krieg) auch die Nordgrenze des Heiligen Römischen Reiches bzw. des Deutschen Bundes. Nachdem aus den Herzogtümern Schleswig und Holstein eine preußische Provinz gebildet worden war, wurde 1876 das Herzogtum Lauenburg als Landkreis angegliedert. Im Rahmen einer Gebietsarrondierung (Groß-Hamburg-Gesetz) fielen 1937 das bis dahin oldenburgische ehemalige Fürstbistum Eutin, die Hansestadt Lübeck und die vormals Hamburger Exklaven Geesthacht, Großhansdorf und Schmalenbeck an Schleswig-Holstein. Im Tausch dafür gingen die holsteinischen Städte Altona (bis dahin größte Stadt des Landes) und Wandsbek sowie mehrere Landgemeinden, darunter Blankenese, an Hamburg.

 

Landschaften

 

Die Landschaft Schleswig-Holsteins gliedert sich von West nach Ost in die Marsch, die hohe und niedere Geest und das Schleswig-Holsteinische Hügelland (auch Östliches Hügelland genannt). Diese Landschaft und auch die Geest sind in der letzten Eiszeit als Endmoränenlandschaft entstanden. Weiter östlich befindet sich die ebenfalls zum Bundesland gehörende Insel Fehmarn, welche auch in der letzten Eiszeit entstand, allerdings als Grundmoränenlandschaft. Größter Fluss des Landes ist die Eider, höchste Erhebung der Bungsberg (168 m).

Die Westküste ist durch das Wattenmeer geprägt, wobei im Norden (Nordfriesland) neben den Nordfriesischen Inseln zahlreiche Halligen vorgelagert sind, die Halbinsel Eiderstedt ins Meer hineinragt. Die Landschaftsnamen der Wiedingharde und der Bökingharde sind heute noch als Bezeichnung von Ämtern erhalten. Südlich davon und schon teilweise in der Geest liegt die Nordergoesharde, die Südergoesharde ist eine reine Geestlandschaft. Zu der Landschaft der Inseln und Halligen gehört ebenfalls die Insel Helgoland.

Südlich von Nordfriesland liegt zwischen Eider- und Elbmündung die Landschaft Dithmarschen, die sich aus den Gebieten Norderdithmarschen und Süderdithmarschen zusammensetzt. Daran schließen dann die Elbmarschen mit der Wilstermarsch und der Kremper Marsch an.

Die ebenfalls sehr fruchtbare Ostküste ist durch Förden und Buchten in die hügeligen Halbinseln Angeln, Schwansen, Dänischer Wohld und Wagrien gegliedert. Die Landschaft um die großen Holsteinischen Seen wird als Holsteinische Schweiz bezeichnet. Die Landschaft der Hüttener Berge liegt im Binnenland an der Grenze zur Geest.

Die Geest selbst konnte aufgrund der für den Ackerbau wenig geeigneten Böden erst spät erschlossen werden – selbst die Versuche der Heide- und Moorkolonisation im 18. Jahrhundert können noch als gescheitert angesehen werden. Entsprechend dünn gesät sind hier die traditionellen Landschaften. Dabei sind besonders die Schleswigsche Geest auf der schon früh für den Verkehr wichtigen Landenge zwischen Schlei und der Eider mit der bereits genannten Südergosharde und der Landschaft Stapelholm zu nennen. Bei Neumünster liegt die Landschaft Aukrug, heute ein Naturpark, und östlich von Hamburg die Landschaft Stormarn, deren östlicher Teil heute den Kreis Stormarn bildet.

Natur- und Landschaftsschutz

Das Land beherbergt mit dem Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer den größten Nationalpark Mitteleuropas, der zum Teil auch als Biosphärenreservat ausgewiesen ist. Außerdem liegt mit den Naturschutzgebieten „Hohes Elbufer zwischen Tesperhude und Lauenburg“ und „Lauenburger Elbvorland“ als Kerngebieten ein – wenn auch geringer – Teil des Biosphärenreservats Flusslandschaft Elbe in Schleswig-Holstein.

Insgesamt wurden in den letzten 80 Jahren durch Landesverordnungen insgesamt 189 Naturschutzgebiete und 275 Landschaftsschutzgebiete festgelegt. Ohne den Nationalpark nehmen die Gebiete 2.000 km² ein, wovon etwa 1.600 km² Meer- oder Wattgebiete sind. Oft betreuen Naturschutzverbände die Gebiete aufgrund eines Vertrages mit dem Land. Zusätzlich bestehen fünf Naturparke, die in den Hüttener Bergen, am Westensee, in Aukrug, in der Holsteinischen Schweiz und um die Lauenburgischen Seen liegen, von denen jedoch keiner Meeres- oder Küstengebiete einschließt. Unmittelbar an den Naturpark Lauenburgische Seen schließt in Mecklenburg-Vorpommern das Biosphärenreservat Schaalsee an.

Bevölkerung

Daten

Schleswig-Holstein hat 2,82 Millionen Einwohner, die Bevölkerungsdichte von 179 Einwohnern/km² ist die sechstdünnste in Deutschland. Altersaufbau und Geschlechterverteilung entsprechen weitgehend dem Bundesdurchschnitt. Von den Frauen sind 45,7 % verheiratet, 12,9 % verwitwet und 6,4 % geschieden. Bei den Männern sind es 47,7 %, 2,6 % und 5,4 %. Die Bevölkerungsdichte ist ungleichmäßig verteilt. Neben den kreisfreien Städten ist das Hamburger Umland, insbesondere die Kreise Pinneberg und Stormarn dicht besiedelt, der Landesteil Schleswig und der Kreis Dithmarschen dagegen vergleichsweise dünn.

Ursprünglich ansässige Bevölkerung

In Schleswig-Holstein lebt sowohl eine dänische (im Landesteil Schleswig) als auch eine friesische (im Landesteil Schleswigs an der Nordseeküste) Minderheit. Die historisch angestammte Bevölkerung ist (nieder-)sächsischen, jütischen und friesischen Ursprungs.

 

Flüchtlinge und Vertriebene

Schleswig-Holstein war nach dem Zweiten Weltkrieg das westdeutsche Bundesland mit dem höchsten Anteil an Flüchtlingen und Vertriebenen an der Bevölkerung, vor allem aus Hinterpommern und Ostpreußen. So wuchs die Bevölkerung zwischen 1939 und 1949 um 1,1 Millionen. Die Integration dieser Bevölkerungsgruppen war vor allem in ländlichen Regionen lange von Konflikten geprägt.

Zuwanderung aus dem Ausland

Wegen der geografisch abgeschiedenen Lage und der eher schwachen Wirtschaftsentwicklung hat Schleswig-Holstein unter den westdeutschen Ländern den niedrigsten Anteil von Ausländern. (1994: 5,1 %). Von den 140.000 hier lebenden Ausländern kommen gut drei Viertel aus Europa, davon 22 % der gesamten Ausländer aus den alten Ländern der Europäischen Union. Die größte Gruppe aller Ausländer stellen (1999) mit 42.000 Türken und die zweitgrößte mit 14.000 Personen aus dem ehemaligen Jugoslawien.

 

Geschichte

Besiedlung und Entstehung von Schleswig und Holstein

Schleswig-Holstein wurde nach der letzten Eiszeit von Jägern und Sammlern besiedelt. Ab etwa 4000 v. Chr. kamen Ackerbauern ins Land, die zwischen 3500 und 2800 Megalithanlagen errichteten, von denen nur noch über 100 erhalten sind. Vermutlich bereits seit der Bronzezeit führte der Ochsenweg durch das Land, der dem Handel der nordjütischen Viehbestände diente.

In der Zeit der Völkerwanderungen verließen zahlreiche der zu den Germanen zählenden Volksgruppen das Land, so wanderten zwischen dem 3. und dem 5. Jahrhundert die Angeln aus dem gleichnamigen Gebiet nördlich der Schlei nach Britannien aus, wo sie sich mit anderen Völkern zu den Angelsachsen vereinigten und namensgebend für das spätere England wurden. Schleswig-Holstein war zu der Zeit sehr gering besiedelt.

Bis zum frühen Mittelalter entwickelten sich im heutigen Schleswig-Holstein vier Völker- und Sprachgruppen: Im nördlichen Teil bis zu einer Linie EiderTreeneEckernförde germanische Jüten[9] und nordgermanische Dänen, im nordwestlichen Teil seit dem 7. Jahrhundert westgermanische Friesen, im östlichen Teil slawische Abodriten, im südwestlichen Teil bis zur Linie Eider – KielPreetzEutinElbe westgermanische Sachsen, deren Stamm der Holsten später namensgebend für den südlichen Landesteil Holstein wurden.

Nach der Auswanderungswelle der Angeln drangen dänische und jütische Siedler nordöstlich ins Land vor. Sie gründeten um 770 mit Haithabu einen der bedeutendsten Handelsplätze des frühen Mittelalters und errichteten mit dem Danewerk einen Schutzwall gegen die Sachsen. Im Zuge der Sachsenkriege kam der südliche Teil des Landes unter den Einfluss des Frankenreichs. Zwischen 768 und 811 kam es immer wieder zu Konfrontationen zwischen dem König des Frankenreiches und späteren christlichen Kaiser Karl dem Großen und den heidnischen Nordgermanen, in deren Zuge auch das Danewerk ausgebaut wurde. 811 wurde in einem Friedensvertrag die Eider als Grenze zwischen dem Karolinger- und dem Dänenreich festgeschrieben.

Mit der zunehmenden Besiedlung im 12. und 13. Jahrhundert verlor die Eidergrenze ihre tatsächliche Bedeutung als Trennungslinie, sie blieb aber bis zum Ende des Heiligen Römischen Reiches 1806 bzw. bis 1864 als Grenze zwischen Schleswig und Holstein bestehen. Bis zur Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs 1900 war sie zudem eine juristische Grenze, da in Schleswig bis zu diesem Zeitpunkt noch das Jütische Recht Dänemarks galt. Ab 1111 wuchs beiderseits der Eider die Eigenständigkeit, aus der die Herzogtümer Schleswig und Holstein (damals noch als Grafschaft) hervorgingen. Zugleich wurden zwischen den beiden Gebieten immer engere politische und wirtschaftliche Verbindungen geknüpft.

 

Herrschaft der Schauenburger

Im frühen 13. Jahrhundert versuchte der dänische König, auch Holstein in sein Reich zu integrieren, er scheiterte nach anfänglichen Erfolgen jedoch 1227 in der Schlacht von Bornhöved am Widerstand norddeutscher Fürsten. Ab 1250 entwickelte sich die Hanse zu einem bedeutenden Macht- und Wirtschaftsfaktor und Lübeck wurde zu einer der bedeutendsten Städte Nordeuropas. Ab 1386 zeigten sich Schleswig und Holstein erstmals vereint im Wappen, als die Schauenburger Grafen Schleswig als dänisches Lehen erhielten und so die südliche Grafschaft und das nördliche Herzogtum unter einem Landesherrn banden.[10] Nachdem holsteinische Grafen im 14. Jahrhundert ihren Einfluss weit nach Jütland hinein ausdehnen konnten, gelang es Margrete I. um 1400, wieder die dänische Lehnshoheit in Schleswig zu erlangen. Aber auch sie musste die Besitzansprüche der holsteinischen Adligen in Schleswig anerkennen.

Durch zahlreiche Erbteilungen und Heimfälle ist die Territorialgeschichte Schleswigs und Holsteins sehr verwickelt. Der Dynastie der Schauenburger gelang es jedoch, eine schleswig-holsteinische Herrschaft zu errichten, sodass im Spätmittelalter von Schleswig-Holstein als einem faktisch zusammenhängenden Territorium gesprochen werden kann. 1474 wurde aus der Grafschaft Holstein das gleichnamige Herzogtum.

 

Dänische Vorherrschaft

1460 wählte die Schleswig-Holsteinische Ritterschaft nach dem Aussterben der Schauenburger in direkter Linie den dänischen König Christian I. aus dem Haus Oldenburg zum Landesherrn, er war ein Neffe des letzten Schauenburgers Adolf VIII. Die im Vertrag von Ripen beschlossene Regelung bestimmte für die Herzogtümer, „dat se bliven ewich tosamende ungedelt“ (dass sie ewig ungeteilt zusammenbleiben), eine Satzung, die schon bald gebrochen wurde. Der dänische König regierte Schleswig und Holstein nicht in seiner Eigenschaft als König, sondern als Herzog der beiden Gebiete, wobei das Herzogtum Schleswig ein königlich-dänisches Lehen blieb, während das Herzogtum Holstein zum Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation gehörte und damit ein Reichslehen war. Christian I. und seine Nachfolger auf dem Thron waren demnach dänische Könige und deutsche Reichsfürsten in Personalunion. Die dänische Vorherrschaft bestand bis 1864.

Christian III. führte 1542 mit der Kirchenordnung von Johannes Bugenhagen die Reformation ein. Schon 1544 brach der König den Vertrag von Ripen und übergab Teile der schleswig-holsteinischen Herzogtümer an seine jüngeren Halbbrüder Johann und Adolf I., wodurch die Teilherzogtümer Schleswig-Holstein-Gottorf und Schleswig-Holstein-Hadersleben entstanden. 1564 übergab sein Sohn, König Friedrich II., ebenfalls Teile seines Besitzes in den Herzogtümern an seinen Bruder Johann, womit ein weiteres Teilherzogtum in Schleswig-Holstein entstand, das Herzogtum Schleswig-Holstein-Sonderburg. Dieses Mal verweigerten die Stände ihre Zustimmung zum erneuten Bruch des Vertrags von Ripen und versagten ihm die Huldigung, sodass der Herzog von Sonderburg zum ersten der Abgeteilten Herren ohne Regierungsrechte wurde. Der Sonderburger Anteil zerfiel im Folgenden in zahlreiche abgeteilte Duodezherzogtümer. Das Haderslebener Herzogtum wurde aufgrund fehlender männlicher Erben schon 1580 wieder aufgelöst, das Herzogtum Schleswig-Holstein-Gottorf jedoch entwickelte sich zu einem bedeutenden politischen und kulturellen Machtfaktor. Unter den Gottorfer Herzögen wurden unter anderem die Schlösser von Husum, Reinbek und Tönning errichtet, die Schlösser von Kiel und Gottorf erneuert und vergrößert und außerdem die Universität Kiel gegründet. Weiter stellte die Familie die Fürstbischöfe von Lübeck.

Der Gegensatz zwischen königlichem Anteil und herzoglichen – also Gottorfschen Anteil – prägte die Politik der Herzogtümer der nächsten zwei Jahrhunderte. Die Verwaltungsgebiete der einzelnen Herrschaftsbereiche, die sogenannten Ämter, Harden und Landschaften wurden unter anderem nach der Höhe der Steuerkraft aufgeteilt, sodass weder der königliche, noch der herzogliche Anteil über vollständig zusammenhängende Gebiete verfügten und Schleswig-Holstein sich in einen Flickenteppich kleinerer Einheiten gliederte. Während der herzogliche Anteil direkt durch die Gottorfer Linie aus dem namensgebenden Schloss Gottorf regiert wurde, setzte das dänische Königshaus stellvertretend für die Verwaltung seines Anteils die sogenannten Statthalter ein. Einen Ausnahmestatus hatten die Güterbezirke inne, weitgehend selbstständige Bereiche, die sich zumeist im Besitz der uradeligen Familien befanden und die abwechselnd unter königlicher und herzoglicher Oberhoheit standen. Die Güter standen in hoher wirtschaftlicher Blüte und der Landadel erlebte in dieser Epoche Schleswig-Holsteins sein „Goldenes Zeitalter“. Weitere Sonderrollen im schleswig-holsteinischen Staatsgefüge hatten das Fürstbistum Lübeck, die Grafschaft Holstein-Pinneberg und die hieraus hervorgehende Grafschaft Rantzau, das erst 1559 eroberte Dithmarschen sowie das damals noch nicht zu Holstein zählende Herzogtum Sachsen-Lauenburg.

Während im Süden des Reiches 1618 der Dreißigjährige Krieg ausbrach, blieben Schleswig und Holstein vorerst von Kampfhandlungen verschont und erlebten, bedingt durch die ertragreiche Agrarwirtschaft, eine Hochphase. 1625 griff Dänemark in die Kriegshandlungen ein, wodurch sich die Kampfhandlungen ab 1627 auch in die Herzogtümer verlagerten. Besonders die Festungen in Holstein, wie Krempe, Glückstadt und Breitenburg, waren Ziel der Angriffe. Der Dreißigjährige Krieg in Schleswig und Holstein endete 1629 vorerst mit dem Frieden von Lübeck. Die Herzogtümer, die bisher weniger schwer verwüstet waren als andere Landstriche des Deutschen Reichs, erholten sich in der Folge, bis sie ab 1643 durch den Torstenssonkrieg erneut in die Kampfhandlungen eingezogen und verwüstet wurden.

Im Laufe des 17. Jahrhunderts führte der Gegensatz zwischen herzoglichem und königlichem Anteil zu zunehmenden Konflikten zwischen beiden Parteien. Das Gottorfer Herzogtum forderte größere Souveränität und wandte sich von Dänemark ab und stattdessen dem Königreich Schweden zu. Dies gipfelte zum Ende des Jahrhunderts in einer mehrfachen Besetzung des herzoglichen Anteils durch Dänemark. Mit Beginn des 18. Jahrhunderts brach der Große Nordische Krieg aus. Gottorf stand auf der Seite Schwedens, was nach der Niederlage des Königsreichs 1713 zu einer vollständigen Annektierung des herzoglichen Anteils in Schleswig durch Dänemark führte. Das einstige Gottorfer Herzogtum verfügte im Folgenden nur noch über die Besitzungen in Holstein, die Annexion wurde 1720 im Frieden von Frederiksborg als rechtmäßig erklärt.

Im Laufe des 18. Jahrhunderts bemühte sich Dänemark, sein Herrschaftsgebiet zu einen und den sogenannten Gesamtstaat zu vollenden. Die zahlreichen Teilherzogtümer Schleswig-Holsteins, die aus dem Sonderburger Anteil hervorgegangen waren, wurden im Falle eines ausbleibenden Erben bereits nicht mehr als neues Lehen vergeben, sondern dem dänischen Königreich zugeführt. Nachdem der Gottorfer Anteil in Holstein durch Erbgänge in Personalunion mit dem russischen Zarentitel vereinigt wurde, wurde 1773 der Vertrag von Zarskoje Selo ausgehandelt, durch den Schleswig und Holstein fast ganz unter die Herrschaft des dänischen Königs gerieten. 1779 wurde mit Schleswig-Holstein-Sonderburg-Glücksburg (ältere Linie) das letzte abgeteilte Herzogtum aufgelöst.

 

Nationalismus und deutsche Einigungskriege

Im Jahre 1800 befand sich ganz Schleswig-Holstein – mit Ausnahme des Fürstentums Lübeck und des zu dieser Zeit noch eigenständigen Herzogtums Sachsen-Lauenburg – unter dänischer Verwaltung. Die Stadt Altona, heute ein Bezirk Hamburgs, galt als zweitgrößte Stadt des Königreichs nach Kopenhagen. Der sowohl in Dänemark wie auch in Deutschland aufkommende Nationalismus führte zu einem Gegensatz hinsichtlich der Zugehörigkeit der sogenannten Elbherzogtümer, der in zwei Kriegen mündete. Umstritten war dabei nicht das ausschließlich deutsch besiedelte Holstein, das ja seit dem frühen Mittelalter zum Heiligen Römischen Reich und nach 1815 auch zum Deutschen Bund gehörte und lediglich vom dänischen König regiert wurde, sondern das Herzogtum Schleswig. Sowohl in Deutschland wie in Dänemark wurde das Land von den national gesinnten Liberalen zur Gänze beansprucht, obwohl es in einen überwiegend dänischsprachigen und dänischgesinnten Norden und einen überwiegend deutschsprachigen und deutschgesinnten Süden geteilt war.

In dem Sylter Nordfriesen Uwe Jens Lornsen fand der deutschsprachige und deutschgesinnte Süden Schleswigs 1830 einen ersten wortgewaltigen Fürsprecher; er und seine Mitstreiter schrieben oft „Schleswigholstein“, um die Zusammengehörigkeit der beiden Gebiete auch in der Schreibweise auszudrücken. Ab 1840 versuchten sowohl deutsche als auch dänische Nationalliberale verstärkt in Schleswig Einfluss zu gewinnen, sodass sich ein Konflikt abzeichnete. Dieser brach im Zusammenhang mit der Märzrevolution 1848 offen aus: In Kiel wurde eine provisorische Regierung ausgerufen, die die Aufnahme eines vereinten Schleswig-Holsteins in den Deutschen Bund verlangte, während gleichzeitig in Kopenhagen eine nationalliberale Regierung ernannt wurde, der mehrere sogenannte Eiderdänen angehörten, deren Ziel die verfassungsmäßige Eingliederung Schleswigs in das Dänische Reich und die Trennung des Gebiets vom unbestritten deutschen Holstein war.

Die Unvereinbarkeit beider Forderungen führte zum Schleswig-Holsteinischen Krieg (1848–1851), in dem deutschgesinnte Schleswig-Holsteiner (letztlich vergeblich) versuchten, die dänische Oberhoheit zu beenden. Nach dem Willen der deutschen Nationalliberalen sollte auch Schleswig Mitglied des Deutschen Bundes werden und vereint mit Holstein ein souveräner Staat unter Regierung des Augustenburger Herzogs Christian August sein. Nach deutscher Auffassung galt das salische Recht auch in Schleswig, womit der Augustenburger Herzog legitimer Erbe in beiden Herzogtümern gewesen wäre, nachdem der dänische König und Herzog Friedrich VII. keine Nachkommen hatte. Nach dänischer Auffassung könnte der Herzog von Augustenburg als Thronerbe in Holstein gelten, jedoch nicht in Schleswig, wo nach dänischem Recht auch die Erbfolge durch die weibliche Linie bestand.

Zunächst wurde die schleswig-holsteinische Erhebung von der Paulskirchenversammlung unterstützt, doch auf Druck der europäischen Großmächte zogen sich die preußischen Armeen und die Bundestruppen zurück und überließen die selbsternannte Kieler Regierung ihrem Schicksal. Der dänische Sieg bei Idstedt 1850 beendete vorerst die deutschen Hoffnungen auf ein deutsches Schleswig-Holstein, der status quo ante wurde wiederhergestellt – auch auf internationalen Druck. Am 2. Juli 1850 wurde schließlich der Frieden von Berlin zwischen dem Deutschen Bund und Dänemark geschlossen. Eine Antwort auf die Schleswig-Holsteinische Frage konnte jedoch nicht gefunden werden.

 

Im dänischen Gesamtstaat herrschte seit Einführung des Grundgesetzes 1849 eine konstitutionelle Monarchie im Königreich und Absolutismus in Holstein, jedoch mit einem gemeinsamen Staatsrat, was die Gesetzgebung erschwerte. Dänemark verabschiedete im November 1863 eine Verfassung, die neben den einzelnen Verfassungen des Königreichs und des Herzogtums Schleswigs für die gemeinsamen Angelegenheiten der beiden gelten sollte. Da die Friedensbestimmungen von 1851 damit gebrochen waren, ergriff der preußische Kanzler Bismarck die Chance, die schleswigsche Frage im deutschen Sinne zu lösen. Nach der Verstreichung eines sehr kurzen Ultimatums erklärten Preußen und Österreich Dänemark den Krieg. Den Deutsch-Dänischen Krieg konnten Preußen und Österreich im April 1864 für sich entscheiden. Verhandlungen über eine Teilung Schleswigs führten nicht zu einer Lösung, so dass Schleswig und Holstein von den Siegern zunächst gemeinsam als Kondominium verwaltet wurden. Nach der Gasteiner Konvention 1865 kamen Schleswig und Lauenburg unter preußische Verwaltung, Holstein unter die Österreichs. Nur kleine Teile im Norden Schleswigs blieben dänisch: die Insel Ærø, sieben Kirchspiele südlich von Kolding und ein Streifen um Ribe; dafür gab Dänemark seine Ansprüche auf die königlichen Enklaven an der schleswigschen Westküste auf.

Nach dem Preußisch-Österreichischen Krieg 1866 wurde Schleswig-Holstein 1867 als Ganzes eine preußische Provinz. Im Gegensatz zu den ursprünglichen Hauptzielen der meisten deutschen Schleswig-Holsteiner – Loslösung von Dänemark und Mitgliedschaft als eigenständiges Staatsgebilde innerhalb des Deutschen Bundes – erreichten die Herzogtümer also nur die Loslösung vom dänischen Gesamtstaat, nicht jedoch ihre Unabhängigkeit. 1871 wurde das Deutsche Reich gegründet. Die Schleswig-Holsteinische Frage war ein zentraler Aspekt der Politik Bismarcks, die schließlich zur Reichseinigung führte.

 

Jüngere Geschichte

Abgeschlossen wurde die völkerrechtliche Auseinandersetzung mit Dänemark jedoch erst 1920. Unter Druck und Aufsicht der Siegermächte des Ersten Weltkrieg wurde die im Prager Frieden 1866 zwischen Preußen und Österreich auf Intervention Napoleon III. in Artikel 5 zunächst festgeschriebene, 1879 von den beiden Vertragsparteien aber einvernehmlich annullierte Klausel zur Volksabstimmung in Nordschleswig zwangsweise umgesetzt. Deutschland musste als Verlierer des Krieges einen ungünstigen Zuschnitt der Stimmbezirke sowie unvorteilhafte Abstimmungsmodi (en bloc im Norden, gemeindeweise in Mittelschleswig) akzeptieren, was unter anderem zum Verlust der überwiegend deutschgesinnten Städte Apenrade, Sonderburg und Tondern sowie der grenznahen deutschgesinnten Teile des Kreises Tondern führte (siehe auch Nordschleswig). Der mittlere Stimmbezirk (mit Flensburg) war besonders hart umstritten, entschied sich dann aber deutlich mit über 80 % für die Zugehörigkeit zum Deutschen Reich.

Gleichzeitig kam es zu Debatten über die Möglichkeit, Schleswig-Holstein (oder Teile davon) als von Deutschland unabhängigen Staat unter alliiertem Schutz zu konstituieren. Ähnliche Pläne waren von alliierter Seite bereits während des Krieges erwogen worden, wobei strategische Gründe die Hauptrolle spielten („Kanalstaat“). Diese Ideen besaßen jedoch nie ernsthaft eine größere Unterstützung und erklären sich aus den Spekulationen nach dem von Deutschland verlorenen Krieg. In der Folgezeit setzte sowohl nördlich als auch südlich der Grenze die Tendenz ein, sich weniger zum jeweils auf der anderen Seite der Grenze liegenden Gebiet Schleswigs als zur jeweiligen Zentralmacht zu orientieren.

 

Schleswig-Holstein war eine frühe Hochburg des Nationalsozialismus. Hohe Wahlergebnisse erzielte die NSDAP schon 1928 in Dithmarschen. Die von den Nazis sogenannte Blutnacht von Wöhrden 1929 und der Altonaer Blutsonntag 1932 wurden von der NSDAP überregional zu Propagandazwecken ausgeschlachtet. Bekannte schleswig-holsteinische Autoren zählten zu den geistigen Wegbereitern des Nationalsozialismus: der aus Nordschleswig stammende Julius Langbehn sowie die Dithmarscher Adolf Bartels und – eingeschränkt – Gustav Frenssen.

Es gab einige Außenlager des KZ Neuengamme in Schleswig-Holstein: u.a. das KZ Kaltenkirchen, das KZ-Außenlager Kiel, das KZ Ladelund und das KZ Neustadt in Holstein. Eines der ersten Konzentrationslager war das KZ Wittmoor: Am 10. März 1933 wurden die ersten Häftlinge, mehrheitlich Mitglieder der KPD, dort eingesperrt. Andere frühe (auch als wilde bezeichnete) Konzentrationslager entstanden 1933 in Eutin, Glückstadt, Rickling/Kuhlen, Falkenriedt, Ahrensbök, Altona und Wandsbek. In der Reichspogromnacht am 9./10. November 1938 wurden Synagogen und Geschäfte von jüdischen Bürgern in Lübeck, Elmshorn, Rendsburg, Kiel, Bad Segeberg, Friedrichstadt, Kappeln und Satrup von SA und SS – unter Duldung oder Mithilfe der Polizei – überfallen und zerstört.

Sowjetische Kriegsgefangene kamen in Schleswig-Holstein in einem erbärmlichen Zustand an, da sie nur unzureichend ernährt wurden. In Heidkaten bei Kaltenkirchen (Herbst 1941 bis April 1944) und Gudendorf (April 1944 bis Kriegsende) wurden Lager eingerichtet, die Gerhard Hoch als „Sterbelager“ bezeichnete. In Gudendorf starben 1944 und 1945 3.000 sowjetische Kriegsgefangene. In der Kinderfachabteilung Schleswig wurden zwischen 1939 und 1945 mindestens 216 Kinder ermordet. Am 3. Mai 1945 bombardierte die britische Royal Air Force irrtümlich die manövrierunfähigen Schiffe Cap Arcona, Thielbek und Deutschland IV in der Neustädter Bucht. Etwa 7000 Menschen starben. Die SS hatte circa 10.000 KZ-Häftlinge auf den Schiffen zusammengepfercht. Höchstwahrscheinlich beabsichtigte die SS, die Häftlinge zu versenken.

Zur Jahreswende 1945/46 ernannte die britische Militärregierung beratende deutsche Entnazifizierungsausschüsse. Im Massenverfahren wurden 406 500 Menschen entnazifiziert: In die Kategorie I der Hauptschuldigen und die Kategorie II der Schuldigen wurde in Schleswig-Holstein aber niemand eingestuft. 2217 stufte man in die Kategorie III der Belasteten ein, dazu gehörte auch der ehemalige Gauleiter Hinrich Lohse. 66 500 kamen in die Kategorie IV als Mitläufer und 206 000 in die Kategorie V als Entlastete.

 

Nachkriegszeit

 

Nach dem Zweiten Weltkrieg war Schleswig-Holstein Hauptansiedlungsgebiet für Vertriebene, insbesondere aus Ostpreußen und Pommern und Hamburger Ausgebombte. Die Bevölkerungszahl, die 1939 noch 1,6 Millionen Einwohner betragen hatte, stieg bis 1949 auf 2,7 Millionen Einwohner. Unter allen Flächenländern war der Anteil an Flüchtlingen im Vergleich zur eingesessenen Bevölkerung in Schleswig-Holstein am höchsten.

Schleswig-Holstein war auch nach 1945 zunächst formell noch eine preußische Provinz. Der Christdemokrat Theodor Steltzer, der dem militärischen Widerstand gegen das NS-Regime nahegestanden hatte, wurde im November als Oberpräsident an die Spitze der Verwaltung berufen, später zum ersten Ministerpräsidenten ernannt. Am 26. Februar 1946 trat der erste Landtag zusammen, der noch nicht gewählt, sondern von der Militärregierung ernannt worden war, die sich zunächst vertreten durch ihren Regional Commissioner für Schleswig-Holstein den Luftmarschall im Ruhestand Hugh Vivian Champion de Crespigny letzte Entscheidungen vorbehielt. Mit der Verordnung Nr. 46 der britischen Militärregierung vom 23. August 1946 „Betreffend die Auflösung der Provinzen des ehemaligen Landes Preußen in der Britischen Zone und ihre Neubildung als selbständige Länder“ erhielt das Land Schleswig-Holstein seine rechtlichen Grundlagen. Als Hauptstadt setzte sich Kiel gegen Schleswig durch; Dienstsitz des Britischen Regional, später Land Commissioner war das sog. Somerset-House in Kiel, Residenz das Herrenhaus Altenhof (bei Eckernförde). Am 20. April 1947 wurde erstmals ein Landtag gewählt. Bundesland wurde Schleswig-Holstein mit der 1949 von diesem Landtag verabschiedeten Landessatzung, die am 12. Januar 1950 in Kraft trat. Erst die nach der Verfassungsreform am 30. Mai 1990 vom Landtag verabschiedete Verfassung trug auch den Namen Landesverfassung. Siehe auch: Geschichte der deutschen Bundesländer

Am 29. März 1955 wurden die Bonn-Kopenhagener Erklärungen unterzeichnet, in der die Bundesrepublik und Dänemark jeweils für die jeweilige Minderheit der anderen Nationalität auf ihrem Gebiet Schutzrechte vereinbarten und zugleich das freie Bekenntnis jedes Bürgers zu einer Volksgruppe als von Amts wegen nicht bestreitbar und nicht überprüfbar festschrieb. Dieses Abkommen gilt bis heute als Modell für die einvernehmliche Lösung von Minderheitenfragen.

Bis 1959 konnte Werner Heyde, der als ehemaliger Leiter des NS-Euthanasieprogramms zum Massenmörder wurde, unter dem Namen Fritz Sawade als Arzt in Flensburg arbeiten. 1961 benannte der Untersuchungsausschuss in seinem Abschlussbericht achtzehn Personen aus Justiz, Verwaltung und Medizin, die über die wahre Identität Sawades informiert waren.

Einige der heftigsten Proteste gegen Atomkraftwerke in Deutschland fanden Ende der 1970er bis Anfang der 1980er Jahre um die Baustelle des Kernkraftwerks Brokdorf statt. Einschneidendstes Naturereignis in der Landesgeschichte dürfte die Schneekatastrophe am Jahreswechsel 1978/79 gewesen sein.

Den größten Skandal der Nachkriegsgeschichte stellte die Barschel-Affäre 1987/88 dar. Dieser Skandal erfuhr dann 1993 noch eine Fortsetzung mit der Schubladen-Affäre, als deren Folge Heide Simonis die erste Frau an der Spitze eines Bundeslandes wurde. Zuletzt rückte Schleswig-Holstein in den Mittelpunkt des Interesses, als im März 2005 die Wiederwahl von Simonis zur Ministerpräsidentin spektakulär im Landtag scheiterte, was zu einer Großen Koalition unter Ministerpräsident Peter-Harry Carstensen (CDU) in Kiel führte, die jedoch nur bis Juli 2009 hielt und durch Neuwahlen im September 2009 beendet wurde. Die Regierung wird seit 27. Oktober 2009 von einer schwarz-gelben Koalition unter dem alten und neuen Ministerpräsidenten Carstensen getragen.

Mit Entscheidung vom 29. August 2010 hat jedoch das Landesverfassungsgericht Schleswig-Holsteins das der Landtagswahl zugrunde liegende Landeswahlgesetz für verfassungswidrig erklärt. Dem Landtag wurde daraufhin angeordnet, bis zum Mai 2011 ein neues Gesetz zu beschließen. Ferner wurden Neuwahlen bis spätestens September 2012 angeordnet.

 

Datei:Jutland Peninsula map.PNG


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Land Sachsen-Anhalt

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Geographie

Im Norden wird Sachsen-Anhalt von Flachland geprägt. In der dünn besiedelten Altmarkt befinden sich alte Hansestädte wie Salzwedel, Gardalegen, Stendal und Tangermünde, aber auch noch südlich davon, zum Beispiel Halle Saale. Den Übergang von der Altmark zur Region Elbe-Börde-Heide mit der fruchtbaren, waldarmen Magdeburg Börde bilden die Colbit-Letzlinger Heide und der Drömling. In der Magdeburger Börde liegen die Städte Haldensleben, Oschersleben (bode), Wanzleben, Schönebeck (Elbe) sowie Magdeburg, von dem die Region ihren Namen ableitet.

Im Südwesten liegt der Harz mit dem grenzübergreifenden Nationalpark Harz, dem Harzvorland und dem Mansfelder Land sowie unter anderen den Städten Halberstadt, Quedlinburg, Wernigerode, Thale und Eisleben.

An der Grenze zu Sachsen befindet sich der Ballungsraum Halle (Saale)/Merseburg/Bitterfeld-Wolfen (auch „Chemiedreieck“ genannt), der bis ins sächsische Leipzig reicht. Halle (Saale) ist die größte Stadt in Sachsen-Anhalt. In der Vergangenheit war hier die Chemieindustrie mit ihrem wirtschaftlichen Schwerpunkt in Leuna ansässig.

An der Saale und der Unstrut im Süden des Landes, wo sich das Weinanbaugebiet Saale-Unstrut-Region befindet, liegen Zeitz, Naumburg (Saale), Weißenfels und Freyburg (Unstrut). Schließlich gehört zu Sachsen-Anhalt noch die im Osten gelegene Region Anhalt-Wittenberg mit der drittgrößten Stadt des Landes Dessau-Roßlau, die aus der alten anhaltischen Residenzstadt Dessau hervorgegangen ist, der Lutherstadt Wittenberg und einem Teil des Flämings.

 

Regionen

Landschaften 



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Freistaat Sachsen

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Freistaat Sachsen

Der Freistaat Sachsen (obersorbisch Swobodny stat SakskaAbkürzung SN) ist ein Land im Osten der Bundesrepublik Deutschland. Mit rund 4,1 Millionen Einwohnern und einer Fläche von rund 18.400 Quadratkilometern gehört Sachsen zu den kleineren Ländern der Bundesrepublik. Landeshauptstadt ist Dresden, die bevölkerungsreichste Stadt hingegen ist Leipzig. Nachbarländer sind Brandenburg im Norden, Sachsen-Anhalt im Nordwesten, Thüringen im Westen und Bayern im Südwesten. Zudem grenzt das Land im Süden an Tschechien (an die Regionen LiberecÚstíund Karlovy Vary) und im Osten an Polen (an die Woiwodschaften Lebus und Niederschlesien).

Das 1990 neu gegründete Land führt, wie schon von 1919 bis 1933 als Gliedstaat der Weimarer Republik, die vorangestellte Zusatz-Bezeichnung Freistaat.

Geographie

Topografische Karte von Sachsen
Sachsen liegt im Osten Mitteldeutschlands und grenzt an die Länder Bayern (Länge der Grenze 41 km), Thüringen (274 km), Sachsen-Anhalt (206 km), Brandenburg (242 km), die Republik Polen (123 km) und die Tschechische Republik (454 km). Der Freistaat Sachsen gehört wie auch Thüringen und Teile Sachsen-Anhalts zur Region Mitteldeutschland.
Nach topografischen Gesichtspunkten ist es am sinnvollsten, Sachsen in Flachland, Hügelland und Mittelgebirge einzuteilen. Zum Flachland gehören vor allem die Leipziger Tieflandsbucht um Leipzig sowie die nördliche Oberlausitz. Beide sind durch jüngere Ablagerungen aus dem eiszeitlichen Pleistozän und den Flussniederungen gekennzeichnet, sowie insbesondere durch deren tertiäre Braunkohlevorkommen im Untergrund. Das Hügelland weiter südlich mit seinen weitflächigen Lößablagerungen (Lößhügelland) und der damit verbundenen hohen Bodenqualität geht auf die Endmoränenbildung zurück.
Die sächsischen Mittelgebirge gliedern sich von West nach Ost durch eher unscharfe Grenzen. Im Südwesten Sachsens erstreckt sich das eigentlich bis nach Bayern, Thüringen und Böhmen reichende Vogtland mit dem Erzgebirgsbecken als Nordgrenze und dem Elstergebirge im Südosten. Nach Osten folgt die Pultscholle des Erzgebirges, welches meist in West- und Osterzgebirge (geteilt durch das Flöhatal), seltener auch zusätzlich in das Mittelerzgebirge untergliedert wird. Die Höhenlagen nehmen dabei von West nach Ost langsam ab, weshalb auch die mit 1215 Metern höchste Erhebung Sachsens, der Fichtelberg, zum West- bzw. Mittelerzgebirge gehört. Südlich der Landesgrenze fällt das Erzgebirge steil zum Egertalgraben ab. Den südlichen Bereich des Erzgebirges entlang der Kammlagen nimmt der Naturpark Erzgebirge/Vogtland ein. Östlich des Erzgebirges durchbricht die Elbe die Mittelgebirgskette und formte durch tiefe Einschürfungen das Elbsandsteingebirge. Am nordöstlichen Rand des Elbtals bildet die Lausitzer Verwerfung die scharfe Grenze zum Lausitzer Bergland, welches schließlich im äußersten Südosten Sachsens in das weit nach Tschechien reichende Lausitzer Gebirge übergeht. Neben diesen Landschaftseinheiten gibt es zahlreiche weitere Unterscheidungen und Nuancen, welche in der Liste der Landschaften in Sachsen verzeichnet sind.
Eine weitere Gliederung Sachsens kann nach hydrologischen Gesichtspunkten erfolgen. Der wichtigste, größte und einzig schiffbare Fluss ist die Elbe. Sie durchzieht den Freistaat von Südosten nach Nordwesten. Wichtige Quellflüsse sind die Mulde, die Weißeritz, die Zschopau, die Weiße Elster und die Spree, deren allgemeine Fließrichtung Norden ist und die ebenfalls zum Fluss-System der Elbe gehören. Im Osten wird der Freistaat von der Lausitzer Neiße begrenzt, die in die Oder mündet.
Geschichte Sachsens

Als Sachsen wird heute ein Gebiet an der oberen Mittelelbe, in der südlichen Lausitz und im Erzgebirge bezeichnet. Historisch ist es aber losgelöst vom Stammesherzogtum Sachsen, dem Siedlungsraum der Sachsen in Norddeutschland. Es wird zur historischen Abgrenzung auch als Obersachsen, im Gegensatz zu Niedersachsen, bezeichnet. Von 1247 bis 1485 deckte sich die Geschichte Sachsens zudem in weiten Teilen mit der Geschichte Thüringens.
Schon in der Urgeschichte war das heutige Sachsen ein wichtiges Gebiet für diejenigen, die über die Mittelgebirge reisen wollten. Archäologische Spuren weisen eine Besiedlung des Gebiets durch Bandkeramische Kulturen um 5500 v. Chr. aus dem späteren Böhmen heraus nach. Bevorzugter Siedlungsraum waren die weiten Flussauen von Elbe, Mulde und Spree im Vorland der Gebirge.

Die Albrechtsburg in Meißen
Später zogen aus westlicher Richtung und die Elbe hinauf germanische Stämme in dieses Gebiet ein. Dieses Gebiet stand so bis ins 6. Jahrhundert unter großem Einfluss der Thüringer. Die Thüringer verloren ihre Gebiete an die Franken und Sachsen, während bis ins 10. Jahrhundert von Osten her slawische Völker das spätere Territorium Sachsens besiedelten.
Der Vorläufer des heutigen Sachsens wurde mit dem Burgbau in Meißen als Markgrafschaft Meißen 929 gegründet. Die weitere Geschichte der Markgrafschaft ist von der Ostsiedlung der Deutschen geprägt. Im Gebiet Sachsens wurden bestehende slawische Strukturen, wohl weitestgehend ohne Konflikte und Vertreibung, übernommen und erweitert. Vor allem im Erzgebirge kam es, bedingt durch den Erzbergbau, dagegen zu Gründungen von Städten. Eine Vielzahl von Ortsnamen und Gewässernamen in Sachsen haben slawischen Ursprung. Im Jahr 1089 kam die Markgrafschaft in Besitz der Wettiner.
Ab 1423 wurde die Herrschaft der Wettiner vergrößert: Neben Obersachsen und Thüringen kam Sachsen-Wittenberg hinzu. Es war mit der Kurwürde verbunden. In den folgenden Jahren wurde daher die Bezeichnung Kurfürstentum Sachsen an Stelle der Markgrafschaft Meißen eingeführt. Durch die Leipziger Teilung von 1485 löste sich Sachsen von Thüringen in der weiteren Entwicklung ab. In der Folge wurde Dresden bei Meißen zur Residenzstadt ausgebaut. Nach dem Schmalkaldischen Krieg, den das ernestinische Kursachsen im Schmalkaldischen Bund verlor, ging mit der Herrschaft über Teile Kursachsens 1547 auch die Kurwürde von der ernestiner auf die albertiner Linie der Wettiner über. Die Religionspolitik in beiden Ländern blieb aber lutherisch.
Im Dreißigjährigen Krieg war Sachsen auf Seite des Kaisers involviert und zog gegen Böhmen. Kursachsen besetzte im Auftrag des Kaisers die Lausitzen und erhielt diese zur Deckung der eigenen Kriegskosten zunächst als Pfand. Sachsen verhielt sich darauf neutral, wechselte aber später auf die protestantische Seite, als es seine Neutralität durch Plünderungen in der Lausitz missachtet sah. In der Schlacht bei Breitenfeld (1631) gelang es Sachsen zusammen mit Schweden erstmals, kaiserliche Truppen zu schlagen. 1635 erhielt Sachsen im sog. Sonderfrieden von Prag endgültig die Herrschaft über beide Lausitzen bei gleichzeitiger Neutralitätsverpflichtung sowie Bestandsgarantie für die dortigen konfessionellen Verhältnisse.
Das am 8. Oktober 1656 eröffnete Testament Johann Georg I. sah vor, Teile Kursachsens seinen drei Söhnen August, Christian und Moritz zu vermachen und sie in einer kursächsischen Sekundogenitur als eigenständige Herzogtümer einzurichten. Es entstanden die Herzogtümer Sachsen-Weißenfels, Sachsen-Merseburg und Sachsen-Zeitz. In den folgenden Jahrzehnten ging Sachsen vergleichsweise stark aus dem Krieg hervor und gehörte zu den Fürstentümern, die sich am schnellsten erholen konnten. Sachsen verhielt sich dabei kaisertreu und stellte zum Beispiel 1683 Truppen für die siegreiche Schlacht am Kahlenberg gegen die Türken.
Unter Friedrich August I. (genannt der Starke) versuchte Kursachsen seine Herrschaft und Stellung im Heiligen Römischen Reich auszubauen. Sachsen erlebte fortgesetzt unter Friedrich August II. eine politische und kulturelle Blütezeit. Beide regierten zeitweise Polen als König und Sachsen als Kurfürst in der Personalunion Sachsen-Polen. Beim Großen Nordischen Krieg gegen Schweden beteiligte sich Russland erfolgreich an der Seite von Sachsen-Polen. Territorialgewinne blieben dem Kurfürstentum verwehrt, während das passive Preußen danach gestärkt war.
Im Siebenjährigen Krieg wurde Sachsen zunächst relativ kampflos durch Preußen besetzt. Es kämpfte später in einer Allianz aus Österreich, Russland und Frankreich gegen Preußen und Großbritannien und wurde 1759 wieder von dieser Allianz befreit. 1760 belagerte Preußen Dresden erfolglos, richtete dabei aber erstmals große Schäden in der Hauptstadt an. In der Folge ging Schlesien, welches eine Gebietsverbindung zwischen Sachsen und Polen hätte werden können, an Preußen. Das Kurfürstentum wurde nach und nach wieder hergestellt.

Józef Brodowski, 1895: Napoléon Bonaparte überquert die Elbe bei der Schlacht von Dresden
Gemäß der Pillnitzer Deklaration gehörte Sachsen zu den Ländern, die an der Seite Preußens gegen die Französische Revolution kämpften. Nachdem im späteren Verlauf 1806 Napoleon weit nach Deutschland eingedrungen war, stellten sich ihm die sächsischen und preußischen Truppen gemeinsam entgegen, wurden aber in der Schlacht bei Jena und Auerstedt vernichtend geschlagen. Daraufhin wurde mit Preußen auch Sachsen von den Franzosen besetzt. Nach dem baldigen Beitritt zum Rheinbund wurde das Kurfürstentum noch 1806 zum Königreich Sachsen erhoben. Bei den besonders von Preußen getragenen Befreiungskriegen im Jahr 1813 war Sachsen Hauptkriegsschauplatz und kämpfte weiter an der Seite Frankreichs bis zur Völkerschlacht bei Leipzig im Oktober. Dafür wollte Preußen beim Wiener Kongress Sachsen auflösen und vereinnahmen, was nur durch den Schutz Österreichs und auch die französische Position verhindert wurde. Sachsen blieb danach zwar weiterhin Königreich, musste jedoch im Norden ungefähr die Hälfte seines Gebietes an Preußen abtreten. Die Revolution von 1848 wurde in Sachsen niedergeschlagen, indem preußische Truppen im Auftrag der Reichsexekution die Rückkehr des geflohenen Königs nach Dresden ermöglichten.
Im Deutschen Krieg 1866 stand Sachsen mit Österreich auf der Verliererseite. Es wurde in Folge Mitglied des Norddeutschen Bunds und nahm 1870/71 am Deutsch-Französischen Krieg teil. Das Königreich Sachsen war seit 1871 ein Bundesstaat des Deutschen Kaiserreichs, der als kleindeutscher Nationalstaat von Preußen geprägt wurde.
Am Ersten Weltkrieg nahm letztmalig eine eigene sächsische Armee im Rahmen des deutschen Heeres teil. Nach der Abdankung des Königs im Herbst 1918 wurde Sachsen Freistaat im Deutschen Reich, das nun nach der Verfassung von 1919 Weimarer Republik genannt wurde (siehe: Geschichte des Freistaates Sachsen). Zwischen 1934 und 1945 sowie zwischen 1952 und 1990 war das Land Sachsen seiner staatlichen Souveränität beraubt und hat de facto nicht existiert. Seit 1990 ist Sachsen ein Land der Bundesrepublik Deutschland.

Politisches System Sachsens

Geschichte des Freistaates Sachsen
Der erste „Freistaat Sachsen“ entstand 1918 nach Abdankung des Königs und Auflösung des Königreichs Sachsen. Im Gleichschaltungsprozess des nationalsozialistischen Deutschlands verlor Sachsen durch das Gesetz über den Neuaufbau des Reichs am 30. Januar 1934 seine staatlichen Hoheitsrechte; das Landesparlament wurde aufgelöst und die Landesregierung der Reichsregierung unterstellt. Im Zuge einer Verordnung kurz danach waren die Deutschen nicht mehr Staatsbürger anhand ihrer Landeszugehörigkeit, Staatsangehörigkeitsfragen gingen also direkt auf das Reich über.
1945 entstand das Land Sachsen als Teil der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands, und zwar aus dem Gebiet des vormaligen Freistaates (abzüglich eines Gebietes östlich der Neiße bei Zittau) und aus Teilen der preußischen Provinz Schlesien westlich der Neiße. Es wurde eines von fünf Ländern der am 7. Oktober 1949 gegründeten Deutschen Demokratischen Republik (DDR). Im Jahr 1952 wurde den Ländern der DDR eine zentralistische Verwaltungsreform auferlegt, nach der sie Kreise bilden und diese zu Bezirken der DDR zusammenfassen sollten. Das Land Sachsen gab seine exekutiven und legislativen Befugnisse an den Bezirk Leipzig, den Bezirk Dresden und den Bezirk Chemnitz (1952–53, 1990) bzw. Karl-Marx-Stadt (1953–1990) ab.
Das Land Sachsen wurde per Verfassungsgesetz zur Bildung von Ländern in der Deutschen Demokratischen Republik (Ländereinführungsgesetz) vom 22. Juli 1990 neu gegründet. Ursprünglich sollte dieses Gesetz zum 14. Oktober 1990 in Kraft treten. Eine Neufassung des Gesetzes vom 13. September 1990 verlegte das Inkrafttreten auf den 3. Oktober 1990 (Tag der Wiedervereinigung) vor.
Mit dem Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland wurde das Land Sachsen zum Freistaat Sachsen, einem der seitdem 16 Gliedstaaten der Bundesrepublik. Dieser zweite Freistaat, der sich am 26. Mai 1992 seine Verfassung gab, ist eine parlamentarische Republik und der erste demokratische sächsische Staat mit eigener Verfassungsgerichtsbarkeit und drei geteilten Staatsgewalten. Der Freistaat Sachsen ist als deutsches Land originäres Staatsrechtssubjekt und geborenes Völkerrechtssubjekt. Am 9. November 1990 wurde der Freistaat Sachsen erstmals bei einer Sitzung des Bundesrates vertreten und kann seitdem wieder über diese Vertretung der Gliedstaaten an der Bundesgesetzgebung und -verwaltung mitwirken.
Die heutige, teilweise über Volksabstimmungen festgelegte Landesgrenze ist ein Kompromiss zwischen den 1815 bis 1952 bestandenen sächsischen Grenzen und den danach in der DDR gebildeten Bezirksgrenzen. So kam Altenburg wieder zu Thüringen, während vom Leipziger Umland heute mehr zu Sachsen gehört als früher.

Staatsregierung

Die Sächsische Staatsregierung wird von einem Ministerpräsidenten geführt, der vom Landtag gewählt wird. Sitz der Regierung ist die Sächsische Staatskanzlei in der Dresdner Inneren Neustadt.
Die CDU ist in Sachsen seit der Wiedervereinigung die mit Abstand stärkste Partei und stellt seitdem den Ministerpräsidenten. Kurt Biedenkopf regierte von 1990 bis April 2002 in einer CDU-Alleinregierung. Auf ihn folgte Georg Milbradt, der nach der Wahl 2004 eine Große Koalition mit der SPD einging. Nach Milbradts Rücktritt im Mai 2008 übernahm Stanislaw Tillich das Amt des Ministerpräsidenten und setzte die CDU-SPD-Koalition bis zur Landtagswahl 2009 fort. Seit September 2009 regiert Tillich in einer schwarz-gelben Koalition zusammen mit der FDP.
Zusammensetzung der amtierenden Staatsregierung (siehe auch Kabinett Tillich II):
Ministerpräsident: Stanislaw Tillich (CDU)
Sächsische Staatskanzlei, Staatsminister und Chef der Staatskanzlei: Johannes Beermann (CDU)
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Staatsminister und Stellvertretender Ministerpräsident: Sven Morlok (FDP)
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen, Staatsminister: Georg Unland (CDU)
Sächsisches Staatsministerium des Innern, Staatsminister: Markus Ulbig (CDU)
Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Europa, Staatsminister: Jürgen Martens (FDP)
Sächsisches Staatsministerium für Kultus und Sport, Staatsminister: Roland Wöller (CDU)
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz, Staatsministerin: Christine Clauß (CDU)
Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft, Staatsminister: Frank Kupfer (CDU)
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst, Staatsministerin: Sabine von Schorlemer (parteilos)

Legislative
Die Legislative des Freistaates Sachsen ist der Sächsische Landtag. Er besteht in der 5. Wahlperiode (2009–2014) aus 132 Abgeordneten (normal 120). Diese teilen sich wie folgt auf: CDU 58 Sitze, Die Linke 29 Sitze, SPD 14 Sitze, FDP 14 Sitze, Bündnis 90/Die Grünen 9 Sitze und NPD 8 Sitze. Landtagspräsident ist Matthias Rößler (CDU), es gibt drei Vizepräsidenten: Andrea Dombois, Horst Wehner und Andreas Schmalfuß. Der Vorsitzende der CDU-Fraktion ist Steffen Flath, der Fraktion der Linken André Hahn, der SPD-Fraktion Martin Dulig, der FDP-Fraktion Holger Zastrow, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Antje Hermenau und der NPD-Fraktion Holger Apfel.

Justiz

Verfassungsgerichtshof und Landgericht Leipzig

Das Oberlandesgericht Dresden
Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen befindet sich in Leipzig. Dieses ist neben der Landesregierung und dem Landtag ein oberstes und im Sinne der Gewaltenteilung unabhängiges Staatsorgan.
Die sonstigen Gerichte in Sachsen sind dem Sächsischen Staatsministerium der Justiz nachgeordnete Behörden.[5] Die Rechtsprechung ist dabei unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.
Das Oberlandesgericht Dresden ist das höchste Gericht der sächsischen Ordentlichen Gerichtsbarkeit. Ihm sind sechs Landgerichte in Bautzen, Chemnitz, Dresden, Görlitz, Leipzig und Zwickau nachgeordnet.
Weiterhin gibt es in Sachsen Gerichte der Fachgerichtsbarkeit. Der Sitz des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes ist Bautzen. In Chemnitz befinden sich das sächsische Landessozial- und Landesarbeitsgericht. Das Sächsische Finanzgericht befindet sich in Leipzig.
Die Generalstaatsanwaltschaft hat ihren Sitz in Dresden. Dieser nachgeordnete Staatsanwaltschaften gibt es an den Standorten der Landgerichte. Der Freistaat Sachsen führt zehn Justizvollzugsanstalten. Das Landesjustizprüfungsamt beim Sächsischen Staatsministerium der Justiz ist das sächsische Prüfungsamt für die juristischen Staatsexamen.
In Sachsen befinden sich Einrichtungen der bundesstaatlichen Justiz, die dem Bundesministerium der Justiz nachgeordnet sind. In Leipzig befindet sich das Bundesverwaltungsgericht und der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofes mit einem Teil der Behörde des Generalbundesanwalts.
Europapolitik
Viele Entscheidungen der europäischen Institutionen haben unmittelbaren Einfluss auf die Menschen und Organisationen in den Regionen Europas, so auch in Sachsen. Die sächsische Europapolitik wird durch eine Vielzahl von Akteuren und Institutionen geprägt. Über verschiedene Wege werden die Interessen des Freistaats in der Europäischen Union wahrgenommen.
Die Europapolitik Sachsens wird in der Staatsregierung koordiniert durch das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Europa unter Leitung von Staatsminister Jürgen Martens (FDP). Die europapolitischen Leitlinien der Regierungskoalition aus CDU und FDP wurden im Koalitionsvertrag, Abschnitt Europa und Internationale Beziehungen, definiert.
Auf Bundesebene wirkt die Staatsregierung über den Bundesrat und die Europaministerkonferenz auch an der europäischen Gesetzgebung mit.
In Brüssel unterhält die Staatsregierung das Sachsen-Verbindungsbüro Brüssel, das u.a. die aktuellen Entwicklungen und Entscheidungen der europäischen Institutionen beobachtet, dann für den Freistaat relevante Themen identifiziert und an die zuständigen Stellen in der Staatsregierung und dem Landtag übermittelt. Im Ausschuss der Regionen wird Sachsen durch den Europaminister Jürgen Martens und Landtagsabgeordneten Heinz Lehmann (Politiker) (CDU) vertreten. Fünf Abgeordnete vertreten derzeit die sächsischen Bürgerinnen und Bürger im Europäischen Parlament: Cornelia Ernst (DIE LINKE), Peter Jahr (CDU), Holger Krahmer (FDP), Constanze Krehl (SPD) und Hermann Winkler (CDU).
Im Sächsischen Landtag befasst sich der Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss unter Vorsitz von Martin Modschiedler (CDU) mit europapolitischen Grundsatzfragen. Im April 2011 haben Landtag und Staatsregierung eine Subsidiaritätsvereinbarung geschlossen, das die Informationspflichten der Regierung gegenüber dem Parlament und die Mitwirkungsrechte des Landtags an europapolitischen Positionen des Landes regelt.
Verwaltungsgliederung

Einwohnerzahlen und Ausdehnung der neuen Kreise
Neuer Landkreis Alte Stadt- und Landkreise Einwohnerzahl am 31. Dezember 2008 Einwohnerzahl
Prognose 2025 Fläche in km² Bevölkerungsdichte 2008
Einwohner je km² Bevölkerungsdichte 2025
Einwohner je km²
Bautzen Bautzen, Kamenz, Hoyerswerda, Bischofswerda 328.990 273.500 2.391 138 114
Erzgebirgskreis Stollberg, Annaberg, Aue-Schwarzenberg, Mittlerer Erzgebirgskreis 377.245 307.300 1.828 206 168
Görlitz Niederschlesischer Oberlausitzkreis, Löbau-Zittau, Görlitz 284.790 232.100 2.106 135 110
Leipzig Leipziger Land, Muldentalkreis 271.863 241.800 1.646 165 147
Meißen Riesa-Großenhain, Meißen 256.638 223.900 1.452 177 154
Mittelsachsen Freiberg, Mittweida, Döbeln 335.797 277.500 2.111 159 132
Nordsachsen Delitzsch, Torgau-Oschatz 211.356 182.000 2.020 105 90
Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Weißeritzkreis, Sächsische Schweiz 255.459 232.200 1.654 154 140
Vogtlandkreis Vogtlandkreis, Plauen 250.246 205.000 1.412 177 145
Zwickau Chemnitzer Land, Zwickauer Land, Zwickau 348.834 288.500 949 368 304

Städte und Gemeinden
Sachsen besteht aus insgesamt 485 politisch selbständigen Städten und Gemeinden (Stand: 1. Januar 2010). Diese verteilen sich wie folgt: 178 Städte, darunter 3 kreisfreie Städte und 50 Große Kreisstädte, und 307 nichtstädtische Gemeinden. Die kreisangehörigen Gemeinden haben sich teilweise zur Erledigung ihrer Verwaltungsgeschäfte zu Verwaltungsgemeinschaften zusammengeschlossen: 223 Gemeinden sind in 90 Verwaltungsgemeinschaften und 27 Gemeinden in 8 Verwaltungsverbänden eingebunden.
Die größten Städte sind Leipzig und Dresden, gefolgt von Chemnitz. Die viertgrößte Stadt, Zwickau, ist seit Ende 2003 keine Großstadt mehr, da die Einwohnerzahl zurückgegangen ist. Seit der Wiedervereinigung im Jahre 1990 ist die Einwohnerzahl im Freistaat Sachsen durch Abwanderung und Sterbeüberschuss aufgrund geringer Geburtenraten um 600.000 Einwohner zurückgegangen. Leipzig als größte und die Landeshauptstadt Dresden als zweitgrößte sächsische Stadt sowie deren jeweils unmittelbar angrenzenden Nachbarstädte Markkleeberg bzw. Radebeul weisen nach großen Bevölkerungsverlusten nach der Wiedervereinigung in den letzten Jahren durch leichte Geburtenüberschüsse und positiven Wanderungssaldo ein Bevölkerungswachstum auf. Dabei gehört die sächsische Landeshauptstadt in den letzten Jahren sogar zu den Städten mit dem durchschnittlich höchsten Bevölkerungswachstum der Bundesrepublik.
Stadt Kreis Einwohnerzahl am
31. Dezember 2000
Gebietsstand 2011 Einwohnerzahl am
31. Mai 2011
Gebietsstand 2011 Veränderung
in Prozent
Leipzig kreisfrei 493.208 524.692 +6,38
Dresden kreisfrei 477.807 524.427 +9,76
Chemnitz kreisfrei 259.246 242.804 −6,77
Zwickau Zwickau 103.008 93.353 −9,37
Plauen Vogtlandkreis 71.543 65.906 −7,88
Görlitz Görlitz 61.599 55.512 −9,88
Freiberg Mittelsachsen 45.428 41.294 −9,10
Bautzen / Budyšin Bautzen 43.353 40.576 −6,41
Freital Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 40.129 39.282 −2,11
Pirna Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 42.108 38.632 −8,25
Hoyerswerda / Wojerecy Bautzen 50.203 37.119 −26,06
Riesa Meißen 39.367 33.767 −14,22
Radebeul Meißen 32.246 33.670 +4,42
Zittau1 Görlitz 32.775 28.096 −14,28
Meißen Meißen 29.398 27.507 −6,43
Delitzsch2 Nordsachsen 29.287 26.246 −10,09
Limbach-Oberfrohna Zwickau 27.552 25.282 −8,03
Glauchau Zwickau 27.285 24.364 −10,45
Markkleeberg Leipzig 23.157 24.333 +5,10
Werdau Zwickau 26.077 22.472 −13,33
Annaberg-Buchholz Erzgebirgskreis 24.495 21.802 −10,89
Coswig Meißen 24.035 21.193 −11,44
Döbeln3 Mittelsachsen 24.322 21.173 −12,47
Crimmitschau Zwickau 23.305 20.742 −10,40
Borna4 Leipzig 24.219 20.573 −14,66
Reichenbach im Vogtland Vogtlandkreis 23.469 19.976 −14,24
Auerbach/Vogtl.5 Vogtlandkreis 22.629 19.951 −11,49
1 Eingemeindung von Hirschfelde (mit Dittelsdorf und Schlegel) am 1. Januar 2007
2 Eingemeindung von Döbernitz am 1. März 2004
3 Eingemeindung von Ebersbach am 1. Juli 2011
4 Eingemeindung von Wyhratal am 1. Januar 2004
5 Eingemeindung von Rebesgrün am 1. Januar 2003

Gesellschaft

Bevölkerungsentwicklung
Die Bevölkerungszahl Sachsens ist seit ca. 1950 rückläufig. Der ländliche Raum, viele Mittelzentren und auch oberzentrale Orte verlieren Bevölkerung durch Abwanderung. Einzig die Einwohnerzahlen der Städte Dresden und Leipzig konnten in den vergangenen Jahren Zuwächse verzeichnen. Dresden erlebte seit dem Jahr 2000 eine Zunahme von mehr als 29.000 Einwohnern, Leipzig im selben Zeitraum eine Zunahme von mehr als 17.000 Einwohnern (jeweils ohne Änderung des Gebietsstandes). Beiden Städten wird ein weiteres Wachstum bis 2020 prognostiziert.
Die Bevölkerungsentwicklung in Sachsen seit 1905:

Jahr Einwohner
1905 4.508.601
1946 5.558.566
1950 5.682.802
1964 5.463.571
1970 5.419.187
1981 5.152.857
1990 4.775.914
1995 4.566.603
2000 4.425.581
Jahr Einwohner
2001 4.384.192
2002 4.349.059
2003 4.321.437
2004 4.296.284
2005 4.273.754
2006 4.249.774
2007 4.220.200
2008 4.192.801
2009 4.168.732
Jahr Einwohner
2010 4.149.477
Die durchschnittliche Kinderzahl in Sachsen lag 2010 bei 1,49 je Frau und liegt damit deutschlandweit an erster Stelle unter den Bundesländern Spitzenreiter ist der Erzgebirgskreis mit 1,537, während Leipzig mit 1,371 das Schlusslicht in Sachsen bildet. Dresden steht mit 1,479 an der Spitze der deutschen Großstädte über 500.000 Einwohner.

Gesundheitswesen

In Sachsen gibt es 79 Krankenhäuser mit ca. 26.300 Krankenhausbetten. Mit etwa 45.000 Mitarbeitern sind die Krankenhäuser, vertreten durch die Krankenhausgesellschaft Sachsen, einer der bedeutendsten Arbeitgeber im Freistaat. Jährlich werden ca. 945.000 Patienten stationär behandelt. Darunter sind die beiden Universitätsklinika in Dresden und Leipzig als Maximalversorger sowie zehn Schwerpunktversorger, die kommunalen Häuser in Chemnitz, Dresden (Friedrichstadt), Görlitz, Leipzig, Riesa, und Zwickau, die teilprivatisierten in Freiberg und Hoyerswerda (beide Sana) sowie die beiden Helios Kliniken in Aue und Plauen.
Das größte Krankenhaus in Sachsen ist mit 1775 Betten das Klinikum Chemnitz; mit seinen drei Standorten ist es gleichzeitig das größte kommunale Haus seiner Art in Ostdeutschland. Außerdem ist es am Schneeberger Krankenhaus beteiligt.
Die Gesundheitsausgaben in Sachsen stiegen 2009 um 3,7 %. Mit 3328 € lagen die Gesundheitsausgaben je Einwohner 2009 nur noch 2 % unter dem Bundesdurchschnitt, 2006 waren es noch 8 %.
Das Gesundheitsziel Sachsens ist mit dem Ziel “Aktives Altern – Altern in Gesundheit, Autonomie und Mitverantwortlichkeit” Vorreiter in Deutschland.
In Sachsen studierten und arbeiteten viele bekannte Mediziner und Alternativmediziner wie Friedrich Eduard Bilz (Bilz-Sanatorium), Heinrich Braun (“Braunsche Schiene”), Carl Gustav Carus, Paul Ehrlich (Nobelpreis 1908), Paul Flechsig, Samuel Hahnemann (Begründer der Homöopathie), Hermann Hartmann (Gründer des Hartmannbundes), Johann Christian August Heinroth (Inhaber der weltweit ersten Psychiatrieprofessur), Wilhelm His, Bernard Katz (Nobelpreis 1970), Heinrich Lahmann (“Lahmann-Sanatorium”), Carl Ludwig, Moritz Schreber (“Schrebergärten”), Carl Thiersch und Friedrich Trendelenburg.

Sprachen
Im Freistaat Sachsen werden hauptsächlich ostmitteldeutsche Dialekte gesprochen. Es handelt sich um das Meißnische und das Osterländische, die zur Thüringisch-Obersächsischen Dialektgruppe gehören, sowie das Lausitzische. Die ersten beiden sowie die Dialekte des angrenzenden Thüringens und im Süden Sachsen-Anhalts werden umgangssprachlich auch als „Sächsisch“ bezeichnet (siehe Obersachsen). Kennzeichen all dieser Dialekte ist die Lenisierung der stimmlosen Konsonanten. So wird das Wort „Koffer“ scheinbar als „Goffer“ ausgesprochen. Allerdings bildete die Schriftsprache am kursächsischen Hof in Meißen für Martin Luther die Grundlage des Neuhochdeutschen.
In der Lausitz werden auch mehrere Dialekte des Obersorbischen sowie Übergangsdialekte zwischen dem Ober- und Niedersorbischen gesprochen. Beide sorbischen Sprachen zählen zur westslawischen Sprachgruppe; im Freistaat Sachsen sprechen schätzungsweise 15.000 bis 20.000 Menschen Sorbisch als Alltagssprache.
Weiter leben in den Mittelgebirgen Südsachsens insgesamt etwa 700.000 Sprecher des Vogtländischen und des Erzgebirgischen. Beides sind eigenständige Dialekte mit Verwandtschaft zum Ostfränkischen und Nordbairischen.
Vermutlich bereits mit Herausbildung des Neuhochdeutschen bildete sich, ausgehend von den größeren Städten und begünstigt durch eine relativ hohe Bevölkerungsdichte und Dichte der Infrastruktur im mitteldeutschen Raum eine Regional- bzw. Umgangssprache heraus, die landläufig als „Sächsisch“ bezeichnet wird. Dieses Sächsisch wird in einem unscharf abgegrenzten Raum gesprochen, der auch Teile Sachsen-Anhalts, Thüringens und Brandenburgs umfasst.

Religionen
Der überwiegende Teil der sächsischen Bevölkerung ist konfessionslos. In den meisten Gemeinden ist die evangelische Religionsgemeinschaft in der Überzahl und betreibt die Ortskirche. Auch die römisch-katholische Kirche ist in den meisten größeren Orten vertreten, während die alt-katholische Kirche nur in einigen wenigen Orten vertreten ist. Es gibt darüber hinaus zahlreiche Freikirchen und andere christliche Gemeinschaften, eine jüdische und muslimische Minderheit sowie Gemeinden und Gruppen, die anderen Konfessionen bzw. Religionen zugehörig sind.
Die evangelischen Ortsgemeinden gehören zu einem Großteil zur Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens. Die restlichen Ortsgemeinden gehören zur früheren Evangelischen Kirche der schlesischen Oberlausitz (heute Teil der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz) sowie zur Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen.
Mitglieder (31. Dez. 2009) Bevölkerungsanteil
römisch-katholisch 148.976 3,6 %
evangelisch 855.430 20,5 %
andere Konfessionen
und Konfessionslose 3.164.326 75,9 %

Medien
Der Freistaat Sachsen besitzt eine lebendige Medienlandschaft aus Printmedien, landesweiten und lokalen Hörfunk- und Fernsehprogrammen.[18]
Printmedien [Bearbeiten]
Tageszeitungen
Sächsische Zeitung
Leipziger Volkszeitung
Lausitzer Rundschau

Freie Presse
Dresdner Neueste Nachrichten
Morgenpost mit ihren regionalen Ausgaben
Bildzeitung mit ihren regionalen Ausgaben
Serbske Nowiny
Anzeigenblätter
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Wirtschaft

Mit Ende des Zweiten Weltkrieges wurden seit 1946 im Auftrag der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland viele Industriezweige zu Volkseigenen Betrieben (VEB) umstrukturiert und bis zum Gesetz zur Privatisierung und Reorganisation des volkseigenen Vermögens (Treuhandgesetz) vom 17. Juni 1990 gab es eine eigene Wirtschaftsentwicklung Sachsens innerhalb der DDR.
Nach der Deutschen Wiedervereinigung hat die sächsische Wirtschaft einen starken Strukturwandel erlebt. Viele der meist stark rückständigen Industriebetriebe wurden geschlossen. Braunkohletagebaue und -kraftwerke wurden stillgelegt oder durch neue ersetzt. Zahlreiche ehemalige Tagebaurestlöcher befinden sich zurzeit in der Rekultivierung.
Heute steht Sachsen vor Thüringen auf einem Spitzenplatz der ostdeutschen Wirtschaft, wenngleich das Problem der hohen Arbeitslosigkeit nicht gelöst ist. Im Juni 2011 waren etwa 219.200 Menschen in Sachsen arbeitslos, das entspricht einer Arbeitslosenquote von 10,3%.
Sachsen hat mit Wachstumsraten einzelner Industriebereiche zwischen acht und zehn Prozent die höchsten in Deutschland und kann in Teilen bei wichtigen Wohlstandsindikatoren zu den westlichen Bundesländern bereits aufschließen. So liegt das verfügbare Einkommen der Altersgruppe von 20–35 über dem Bundesdurchschnitt, jedoch wird das Gesamtergebnis von den niedrigen Einkommen der Gruppen ab 40 kompensiert. Insgesamt ist der Strukturwandel noch nicht abgeschlossen. Im Vergleich mit dem BIP der EU ausgedrückt in Kaufkraftstandards erreicht Sachsen einen Index von 85,9 (EU-27:100) (2004).
2009 betrug die Wirtschaftsleistung im Bundesland Sachsen gemessen am BIP rund 94,99 Milliarden Euro.

Ballungsräume und Infrastruktur

Karte der Flughäfen und Landeplätze in Sachsen
Vor allem die Ballungsräume Leipzig-Halle und Chemnitz-Zwickau sind Antrieb der sächsischen Wirtschaft. Das Ballungsgebiet Dresden ist gemessen am Bruttoinlandsprodukt der wirtschaftlich stärkste Raum Sachsens. Dresden spielt dabei durch die Ansiedlung von Globalfoundries und Infineon sowie vieler Zulieferbetriebe eine wichtige Rolle in der Mikrotechnologie. Diese drei Räume bilden die Ecken der Metropolregion Sachsendreieck.
Außerdem gibt es in der südlichen Lausitz, dem Vogtland und dem Erzgebirge auch verdichtete ländliche Räume, die dünnbesiedelten Gebieten in Nordsachsen gegenüberstehen.
Die Autobahn 4 durchzieht Sachsen auf einer West-Ost-Achse. Die wichtigsten Streckenabschnitte entstanden schon in den 1930er Jahren. Sie wurden nach 1990 auf einen modernen Stand gebracht. Zugleich erfolgte mit dem Ausbau von Bautzen bis zur Grenzstadt Görlitz ein Lückenschluss im europäischen Autobahnnetz. Wichtiges Autobahnbauprojekt ist die Verbindung der A 72 zwischen Chemnitz und Leipzig. Bereits fertig gestellt sind die A 17 zwischen Dresden und Prag und die A 38 als Südumfahrung Leipzigs.
Sachsen besaß in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts das dichteste Eisenbahnnetz Europas. Zur Jahrhundertwende vom 19. zum 20. Jahrhundert war kaum ein Ort in Sachsen mehr als 15 km von einem Bahnhof oder Haltepunkt entfernt. Eine wichtige Rolle spielten dabei die Schmalspurbahnen im Tiefland um Mügeln und im Erzgebirge. Noch heute sind in Sachsen sieben Schmalspurbahnen hauptsächlich für touristische Zwecke unterwegs. Eine große Zahl von Strecken wurde allerdings stillgelegt.
Gegenwärtig werden die Strecken Leipzig–Dresden (über Riesa), Dresden–Chemnitz und Leipzig/Halle–Erfurt für den Schnellverkehr ausgebaut. Als weiteres Großprojekt gilt der Bau eines City-Tunnels in Leipzig. Dieser soll den bislang größten Kopfbahnhof Europas entlasten.
Sachsen ist, trotz des dichten Eisenbahnnetzes und der größten Bevölkerungszahl, das Land mit den wenigsten Fernbahnhöfen der Neuen Bundesländer (sechs Bahnhöfe im Vergleich zu sieben in Thüringen, acht in Brandenburg, neun in Sachsen-Anhalt und 13 in Mecklenburg-Vorpommern). Vier dieser Bahnhöfe liegen in oder bei Dresden und Leipzig. Der Ballungsraum Chemnitz-Zwickau gehört zu den Großstadtregionen mit den schlechtesten Bahnanbindungen in Deutschland.[29]
Im internationalen Verkehr sind die Verbindungen in die Tschechische Republik von Bedeutung, während der Großteil des Verkehrs in Richtung Polen eher über Brandenburg als über Sachsen verläuft.

Tourismus
Insbesondere das Erzgebirge, das Vogtland (sächsischer Teil), die Sächsische Schweiz und das Zittauer Gebirge sind als sächsische Landschaften vom Tourismus geprägt, als Städte sind vor allem Dresden und Leipzig zu nennen. Neben Erholungs- und Sportmöglichkeiten begründet sich die Tourismuswirtschaft in Sachsen in der Architektur und den kulturellen Möglichkeiten in Städten wie Dresden, Leipzig, Meißen (Porzellan) oder Görlitz, aber auch in der Bergbautradition (Silberstraße zwischen Zwickau und Dresden) und in regionalen Produkten wie der Erzgebirgischen Volkskunst oder dem Lausitzer Osterschmuck. Die Anzahl der Übernachtungen im Freistaat belief sich 2005 auf 14,9 Millionen, 2006 auf 15,9 Millionen (+6,7%).
Nicht zuletzt auf Grund vieler kultureller und historischer Sehenswürdigkeiten führt Sachsen Ende 2007 das Ranking der inländischen Kultururlaubsziele an und verweist Bayern, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen auf die Plätze.
Laut einer Ipsos-Studie vom Oktober 2007 entschieden sich seit 2004 neun Prozent der potentiellen Sachsen-Urlauber aufgrund der jüngsten Ereignisse bezüglich rechtsextremer Gewalt, fremdenfeindlicher Übergriffe und Wahlerfolge rechtsextremer Parteien gegen einen Besuch in Sachsen.
Feiertage [Bearbeiten]

Neben den bundesweit gültigen Feiertagen Neujahr, Karfreitag, Ostern, Tag der Arbeit, Christi Himmelfahrt, Pfingsten, Tag der Deutschen Einheit und Weihnachten sind in Sachsen das Reformationsfest[33] und der Buß- und Bettag gesetzliche Feiertage. In bestimmten Gemeinden und Gemeindeteilen des Landkreises Bautzen (sorbisches Siedlungsgebiet) ist Fronleichnam ein gesetzlicher Feiertag.[34]
Sächsischer Bürgerpreis [Bearbeiten]

Der Freistaat Sachsen verleiht gemeinsam mit der Stiftung Frauenkirche Dresden und der Kulturstiftung Dresden der Dresdner Bank den Sächsischen Bürgerpreis[35]. Er wird in den Kategorien gesellschaftlich-soziales Engagement und kulturell-geistliches Engagement vergeben und ist mit jeweils 5.000 Euro dotiert. Die erste Verleihung findet 2011 statt.

Literatur

Wolfgang Ismayr, Klemens H. Schrenk: Freistaat Sachsen, in: Uwe Andersen, Wichard Woyke, Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland, 6. Auflage, VS-Verlag, Wiesbaden 2009, S. 394-399, ISBN 3-531-15727-2
Joachim Menzhausen: Kulturgeschichte Sachsens. Edition Leipzig, Leipzig 2008
Reiner Groß: Geschichte Sachsens. Edition Leipzig, 4. Auflage, Leipzig 2007
Friedrich Ludwig Müller, Angela Pfotenhauer, Elmar Lixenfeld, Florian Monheim: Barock in Sachsen. Monumente-Edition. Monumente-Publikation der Deutschen Stiftung Denkmalschutz, Bonn 2000, ISBN 3-935208-01-4
Rainer Karlsch, Michael Schäfer: Wirtschaftsgeschichte Sachsens im Industriezeitalter. Edition Leipzig, Dresden/Leipzig 2006
Hartmut Kowalke: Sachsen. Reihe Perthes Länderprofile, Klett-Perthes-Verlag, Gotha/Stuttgart 2000, ISBN 3-623-00672-6
Sächsische Landeszentrale für politische Bildung/Landesverein Sächsischer Heimatschutz e.V. (Hrsg.): Sachsen. Heimatgeschichte, Volkskunde, Denkmalpflege, Dorfgestaltung, Natur und Landschaft. Dresden 2007
Literatur von Sachsen im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
Sächsische Bibliographie

Film

Staatsarchiv Leipzig (Hg.): Land, Leute und Maschinen, Sachsen im Film 1912–1940, DVD, Bearbeitet von Stefan Gööck, Musik von Hubertus Schmidt, Veröffentlichungen des Sächsischen Staatsarchivs, Reihe D: Digitale Veröffentlichungen, Bd. 2, Mitteldeutscher Verlag, Halle (Saale), 2008, ISBN 978-3-89812-528-4.

 

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